Startseite BundesländerHessen Heike Hofmann (SPD): Rehabilitierung von verurteilten homosexuellen Menschen ist richtig und überfällig

Heike Hofmann (SPD): Rehabilitierung von verurteilten homosexuellen Menschen ist richtig und überfällig

von Frank Baranowski
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(LNP) Die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, hat im Rahmen der heutigen Debatte zur Rehabilitation strafrechtlich verfolgter homosexueller Menschen den fraktionsübergreifenden Antrag gelobt. „Mit dem dieser Debatte zugrunde liegenden Antrag hat sich der Hessische Landtag sehr umfassend mit der Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen befasst. Die Einstimmigkeit, mit der dieses Haus das geschehene Unrecht rügt und sich bei allen Betroffenen entschuldigt, ist dem Thema angemessen und auch notwendig“, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch in Wiesbaden.

Es seien tausende von Menschen gewesen, die in der NS-Zeit, aber auch nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland bis 1994 nur aufgrund ihrer Liebe zu einem gleichgeschlechtlichen Partner von der Strafjustiz verurteilt wurden. Dies sei „beschämend“ und gehöre zu den „dunkelsten Stunden der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik“, sagte Hofmann.

„Die Rehabilitierung dieser Opfer ist längst überfällig! Die SPD-Landtagsfraktion ist daher sehr froh darüber, dass das Land Berlin nun eine Bundesratsinitiative dazu gestartet hat. Ein entsprechendes Gutachten des Landes Berlin zerstreut etwaige verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Rehabilitierung entsprechender Opfer“, so Hofmann. Die SPD sei auch der Überzeugung, dass dieses Kapitel der deutschen Geschichte besser erforscht werden müsse. Dazu gehöre auch die Forschung und die Aufarbeitung der Spruchpraxis der Strafgerichte und des Bundesverfassungsgerichtes, das in seiner Rechtsprechung 1957 homosexuelle Handlungen noch als Verstoß gegen das Sittengesetz wertete.

„Wir sind erfreut, dass insbesondere im Ausschuss eine sachliche, zielführende Debatte zu diesem Thema entstanden ist und ein gemeinsamer Antrag im Ausschuss erarbeitet werden konnte, der diese Verurteilungen einmütig verurteilt. Bei bloßen Absichtserklärungen und Bekundungen darf es aber nicht bleiben. Es bedarf einer gesellschaftlichen Rehabilitation der Betroffenen! Deshalb muss die Landesregierung die Bundesratsinitiative des Landes Berlin unterstützen, damit die Bundesregierung die formelle Aufhebung der einschlägigen Strafurteile prüft und auch eine entsprechende Entschädigung“, sagte Hofmann.

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