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Heiko Maas: „Positive Jahresbilanz der „Task Force Grenzgänger“: Wirksame Hilfe für Berufspendler“

(LNP) Aus Anlass der vor einem Jahr zum 1. September 2011 eingeführten „Task Force Grenzgänger“ (TFG) hat Arbeitsminister Heiko Maas ein erstes positives Fazit des länderübergreifenden Projektes gezogen.
Die im saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr angesiedelte TFG ist ein Projekt aller Teilregionen der Großregion, wozu neben dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Lothringen und Luxemburg auch die belgische Region Wallonien sowie die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens gehören. Finanziert wird das auf vier Jahre angelegte Projekt zu 50 Prozent über das Europäische Programm INTERREG-IV-A und zu 50 Prozent von den Partnerregionen.

Dazu Arbeitsminister Maas: „In der Großregion pendeln täglich mehr als 205.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine nationale Grenze, wobei diese Mobilität auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt trotz erweiterter europäischer Freizügigkeitsrechte immer noch durch viele rechtliche und administrative Hemmnisse beeinträchtigt wird. Um diese Hemmnisse zu beseitigen und die freie Wahl des Arbeitsplatzes für jede Bürgerin oder jeden Bürger in der Praxis auch wirklich zu gewährleisten, wurde die Task Force Grenzgänger eingerichtet.“

Die TFG selbst ist keine direkte Anlaufstelle für die Grenzgänger, sondern arbeitet im Hintergrund als sogenanntes „Back Office“. Aufgabe der vier Juristinnen der TFG ist es, juristische und administrative Lösungsvorschläge zu erarbeiten für Problemstellungen grundsätzlicher Art von Grenzgängern oder von Unternehmen, die Grenzgänger beschäftigen. Da sich die Probleme aus der alltäglichen Arbeit der verschiedenen Arbeitsmarktakteure der Großregion ergeben – wie z.B. der Beratungseinrichtungen EURES, der Kammern, der Gewerkschaften, der Träger der Sozialversicherung und den Arbeitsverwaltungen, besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der TFG und den Beratungseinrichtungen. Dabei organisiert die TFG auch regelmäßig Treffen oder Veranstaltungen mit diesen Einrichtungen, um den beständigen Informationsaustausch noch zu vertiefen.

Minister Maas erläutert: „Die Rechtsgebiete, in denen die TFG insbesondere tätig ist, sind das Arbeits-, das Bildungs-, das Sozial- und das Steuerrecht. Dabei fungiert die TFG als Bindeglied zwischen den Arbeitsmarktakteuren der Großregion und den jeweils zuständigen Entscheidungsträgern auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene. Diesen unterbreitet sie ihre Lösungsvorschläge. Im Hinblick auf die bisher geleistete Arbeit kann das Team der TFG auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurückblicken.“

Sehr große Aufmerksamkeit erhielt etwa das Thema „Rentenbesteuerung“. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zahlen in Frankreich wohnende Empfänger eine höhere Steuer auf ihre deutsche Rente als diejenigen mit Wohnsitz in Deutschland. Der Lösungsvorschlag der TFG, die Renten ausschließlich im Wohnsitzstaat zu besteuern, wurde bereits von der saarländischen Landesregierung an die Bundesregierung in Berlin übermittelt, um dort auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken.

Mit einem weiteren Lösungsvorschlag ging die TFG gegen die finanzielle Benachteiligung französischer Grenzgänger bei der Berechnung des Kranken-, Verletzten- und Mutterschaftsgeldes in Deutschland vor. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit wird demnächst vom Sozialgericht des Saarlandes erwartet.

Auch die Frage, ob in Lothringen wohnende, deutsche Grenzgänger ihren Reisepass bei inländischen deutschen Passbehörden und nicht wie bisher beim zuständigen Generalkonsulat in Straßburg beantragen müssen, konnte die TFG klären. Die TFG hat die zuständigen Behörden darauf aufmerksam gemacht, dass, falls der Weg nach Straßburg für den Grenzgänger weiter ist als der zu einer inländischen deutschen Passbehörde, der Betroffene seinen Antrag im Saarland oder in Rheinland-Pfalz stellen kann.

Darüber hinaus hat sich die TFG mit einem weiteren Lösungsvorschlag dafür eingesetzt, dass an Elternteile, die als Grenzgänger beschäftigt sind, ein sogenanntes Differenzkindergeld gezahlt wird. Die deutschen wie auch die belgischen Rechtsvorschriften verwehren dies bislang in bestimmten Fallkonstellationen.

Am 17. und 18. September 2012 organisiert die TFG in Saarbrücken ein Treffen der fünf bereits bestehenden Task Forces entlang der westdeutschen Grenze, die sich im Rahmen des sog. „Grenznetzes“ zusammengeschlossen haben. Dazu Minister Maas: „Ziel der Kooperation der Task Forces ist ein intensiver Informations- und Erfahrungsaustausch über ihre Arbeit ebenso wie eine effiziente Aufgabenteilung. Das nützt nicht nur den für die Gesetzgebung zuständigen politischen Entscheidungsträgern oder den für die Arbeitsmärkte verantwortlichen Verwaltungen – das nützt vor allem denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die jenseits regionaler und nationaler Grenzen eine gute Arbeits- und Lebensperspektive suchen. Deshalb ist die Einbindung der TFG in dieses europäische Grenznetz von großer Bedeutung.“

Quelle: Saarland.de – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

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