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Heinz: Beim Wahlrecht mit 16 Jahren spiegeln SPD, Grüne und SSW den Jugendlichen etwas vor

(LNP) Zur aktuellen Diskussion über eine Herabsetzung des Wahlrechtsalters auf 16 Jahre erklärt der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende und Vorsitzende der Jungen Union Schleswig-Holstein Frederik Heinz:

„Ein 16-jähriger Jugendlicher darf keinen Führerschein machen, sich nicht eigenständig von der Schule abmelden oder einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Er unterfällt dem Jugendstrafrecht, weil angenommen wird, dass er noch kein ausreichendes Bewusstsein für die Tragweite seines Handels entwickelt hat. Warum derselbe Jugendliche nun aber mit 16 Jahren ein Wahlrecht für die Landtagswahl erhalten soll, erschließt sich nicht wirklich.

SPD, Grüne und SSW scheinen davon auszugehen, dass der Jugendliche bei dem höchsten rechtsstaatlichen Gut, dem Wahlrecht, die umfassende Reife besitzt, die ihm aber bei anderen Rechtshandlungen angeblich fehlt. Diese unterschiedliche Rechtsauffassung macht überhaupt kein Sinn.

Die Regierungsparteien spiegeln dem potentiellen jugendlichen Wähler etwas vor. Auf der einen Seite wird dem Jugendlichen ein aktives Wahlrecht zugestanden. Auf der anderen Seite darf er sich aber nicht wählen lassen (passives Wahlrecht). Mit dieser Ungleichbehandlung entlarven sich SPD, Grüne und SSW.

Wenn man stattdessen wirksam gegen Politikverdrossenheit vorgehen und das politische Bewusstsein junger Menschen stärken will, sollte man ihnen bessere politische Bildungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten anbieten. Das Wahlrecht hingegen sollte an die Mündigkeit mit 18 Jahren gekoppelt bleiben.“

verantwortlich:
Christine Ström
Pressesprecherin
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Web-Tipp der Redaktion:    http://fdp-politik-mannheim.blogspot.de/

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