Startseite BundesländerHessen Hells Angels-Verbot / Alexander Bauer: „Verbotsverfahren war der richtige Weg, um das Treiben der kriminellen Rockerbande in Hessen zu stoppen“ – „Oppositionsgebahren war peinlich und unwürdig“

Hells Angels-Verbot / Alexander Bauer: „Verbotsverfahren war der richtige Weg, um das Treiben der kriminellen Rockerbande in Hessen zu stoppen“ – „Oppositionsgebahren war peinlich und unwürdig“

von Frank Baranowski
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(LNP) „Das Verbotsverfahren gegen die Hells Angels war der richtige Weg, um das Treiben der kriminellen Rockerbande in Hessen zu stoppen. Es war nicht länger hinnehmbar, dass Straftäter auf Motorrädern unser Land unsicher machen. Innenminister Boris Rhein hat zutreffend und sorgfältig gehandelt, als er das Verbotsverfahren in die Wege geleitet hat. Die Bevölkerung mit den Möglichkeiten des Rechtsstaats vor Gefährdungen zu schützen, ist Aufgabe des Innenministers und diese hat er beherzt umgesetzt. Der Schwerpunkt unseres politischen Handelns liegt im Bereich der Inneren Sicherheit. Es zeigt sich erneut, dass es richtig ist, die Sicherheit der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte der Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Bauer heute in Wiesbaden nach Bekanntgabe des Urteils des VGH zum Hells Angels-Verbotsantrags.

Als „peinlich und unwürdig“ bezeichnete Bauer die im Vorfeld insbesondere von Grünen und Linken geäußerten Vorwürfe gegen das Verbotsverfahren. „Das Oppositionsgebebahren war eine Beleidigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Verwaltung, die mit ihrer engagierten Arbeit und ihren höchst kompetenten Analysen das Verbotsverfahren ermöglichten. Wer nur als beleidigender Bedenkenträger agiert, vertritt nicht die Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger in Hessen. Vokabeln wie `zerstrubbelte Laientruppe´ und `bizarres Innenleben‘ sowie die Vorwürfe eines übereilten Verfahren waren völlig fehl am Platze. Die Opposition weiß nicht, wie man Sicherheitspolitik macht und noch schlimmer: sie scheint es auch gar nicht zu wollen“, so Bauer.

„Mit dem Verbotsverfahren hat Hessen rechtliches Neuland betreten. Das Gericht hat die Richtigkeit des Vorgehens bestätigt. Jetzt haben andere Länder die Möglichkeit dem Hessischen Vorbild zu folgen, nämlich das Verbotsverfahren auf schwere Straftaten der einzelnen Mitglieder aufzubauen, wie beispielsweise Totschlag oder Vergewaltigung. Das bedeutet einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der Bandenkriminalität nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland“, so der CDU-Politiker.

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