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Herbst: Analog-Fernsehen und -Radio in sächsischen Kabelnetzen wird bis Ende 2018 verlängert

(LNP) Noch bis Ende des Jahres 2018 sollen Fernseh- und Radioprogramme in sächsischen Kabelanlagen weiter in analoger Technik übertragen werden dürfen. Eine entsprechende Novelle des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes hat die CDU/FDP-Koalition in den Landtag eingebracht, die noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll. Bisher ist vorgeschrieben, dass die analoge Verbreitung der Programme mit Ablauf dieses Jahres enden muss.
 
Dazu erklärt Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
 
„Die frühere Einschätzung, dass sich digitales Fernsehen und Radio bis spätestens Ende 2014 komplett durchgesetzt haben werden, war zu optimistisch. Eine erhebliche Zahl der Zuschauer und Hörer empfängt die Programme im Kabel immer noch analog. Die vielen analogen Empfangsgeräte in den Haushalten‎ müssen jetzt nicht zum Jahresende ausgemustert werden, sondern können weiter genutzt werden. Die Änderung ist damit im Interesse von Zuschauern und Hörern, Sendern und Kabelanlagenbetreibern. Mit der Gesetzesnovelle schaffen wir zudem die Möglichkeit, dass lokale TV-Anbieter durch die Landesmedienanstalt bei den Verbreitungskosten unterstützt werden können, um die regionale Medien- und Meinungsvielfalt zu wahren.“
 
F.d.R.d.A.
Andreas Novak
Pressesprecher
Tel. 0351/493-4700

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