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19. Oktober 2024
Sachsen

Herbst: Gleiche Regeln bei Zeitarbeit für private wie staatliche Unternehmen statt staatliche Sonderprivilegien

(LNP) Die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben heute einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, wonach öffentliche Arbeitgeber von den verschärften Regeln für Zeitarbeit ausgenommen werden sollen. Diese waren von Schwarz-Gelb eingeführt worden, um einen Missbrauch von Zeitarbeit zu verhindern. Dabei geht es im Kern um eine Verhinderung der missbräuchlichen Auslagerung von regulär Beschäftigten in unternehmenseigene Personaldienstleister zu schlechteren Arbeitsbedingungen.

Dazu erklärt Torsten Herbst, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Jahrelang wetterte besonders auch die SPD gegen das vernünftige Instrument der Zeitarbeit. Von der Zeitarbeit und anderen Instrumenten zur Flexibilisierung profitieren vor allem Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose, die aus eigener Kraft einen Weg in den ersten Arbeitsmarkt suchen. Zwei Drittel der Beschäftigten in der Zeitarbeit waren vorher arbeitslos.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Regeln für die Zeitarbeit  nachjustiert, um einen Missbrauch zu Lasten regulärer Arbeitsverhältnisse zu verhindern. Und dagegen ziehen nun ausgerechnet SPD-geführte Länder zu Felde – aber nicht für alle Arbeitgeber, sondern exklusiv nur für die öffentliche Hand. Scheinheiliger kann man nicht agieren. Wir teilen die Kritik von Gewerkschaften und Arbeitgebern am Vorstoß der SPD-geführten Landesregierungen zur Schaffung von Staatsprivilegien.

Wir brauchen vielmehr faire Regeln für alle Beschäftigten, in der Privatwirtschaft wie bei der öffentlichen Hand. Die gleichen Regeln müssen gelten, egal für wen sie arbeiten – ohne Ausnahme. CDU/FDP haben versucht, einen für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss zu finden.

Wenn sich Zeitarbeitsregelungen in der Praxis als untauglich oder zu aufwändig erweisen, müssen diese angepasst werden – aber dann für alle Arbeitgeber. Sonderprivilegien zugunsten der öffentlichen Hand sind der falsche Weg. Eine Sonderregel für öffentliche Arbeitgeber wäre vor allem da problematisch, wo öffentliche Unternehmen mit privaten konkurrieren.“

F.d.R.d.A.
Andreas Novak
Pressesprecher
Tel. 0351/493-4700

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