(LNP) Zu der bekannt gemachten Absicht mehrerer Kommunen, gegen den neuen kommunalen Finanzausgleich Klage beim Verfassungsgerichtshof des Landes zu erheben, erklärt Hendrik Hering, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Das Land hat – vor dem Hintergrund seiner eigenen Leistungsfähigkeit und seiner eigenen Aufgabenerfüllung – mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs das Mögliche getan, um die finanzielle Situation der Kommunen insgesamt besser und gerechter zu gestalten. Das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs wächst bis 2016 um knapp eine halbe Milliarde Euro. 2014 erreichen die Kommunen aller Voraussicht nach als Gesamtheit erstmals seit langem einen positiven Finanzierungssaldo. Der neue Ansatz für soziale Leistungen führt zudem zu deutlichen Korrekturen in der horizontalen Verteilung der Mittel zwischen den Kommunen, die besonders belasteten Kommunen werden erheblich entlastet. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung gerade auch in Rheinland-Pfalz verzeichnen die Kommunen darüber hinaus starke Einnahmesteigerungen bei den Steuern.
Dennoch verkennt niemand: die Lage der Kommunen ist schwierig. Das Land allein kann sie aber nicht vollständig aus dieser Lage befreien.
Bedauerlich, dass einige Kommunen nicht die im Gesetz festgelegte Evaluation abwarten wollen, um in drei Jahren seriös die Wirkungen der Reform und die Entwicklung der Situation zu beurteilen. Ein sachangemessenes Vorgehen ist das nicht. Wir sind allerdings überzeugt, eine verfassungsgemäße Reform verabschiedet zu haben. Insofern sehen wir auch den Verhandlungen und dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes ruhig und gelassen entgegen.
Für die finanzielle Situation der Kommunen ist jetzt vordringlich, dass die neue Bundesregierung ihre Zusagen gegenüber den Kommunen auch einhält, vor allem, dass die Entlastung bei der Eingliederungshilfe zügig umgesetzt wird. Die Landesregierung wird ihren Einfluss in diesem Sinne geltend machen.“
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