(LNP) Zur Kritik der CDU an der geplanten Tourismusabgabe erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher Thomas Domres:
Bereits heute können nach dem Kommunalen Abgabegesetz für das Land Brandenburg (KAG) Kurbeiträge und Fremdenverkehrsbeiträge erhoben werden. Dies betrifft allerdings nur die Gemeinden, die ganz oder teilweise als Kurort anerkannt sind und die Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt. Sechs Brandenburgische Kommunen, darunter Rheinsberg und Lübbenau, machen davon bereits Gebrauch.
Die rot-rote Koalition will diese Möglichkeit – mit einer entsprechenden Änderung des KAG – allen Brandenburger Gemeinden einräumen. Damit soll es ihnen zukünftig gestattet sein, ihre Aufwendungen für touristische Infrastruktur zu refinanzieren.
Während es der Städte- und Gemeindebund begrüßt, wenn jede Kommune in Brandenburg selbst entscheiden kann, ob sie diese Tourismusabgabe einführt, spricht der tourismuspolitische Sprecher der CDU von einer flächendeckenden Zwangsabgabe, die die rot-rote Koalition einführen will. Die Krönung ist die Behauptung, dass „der Landesregierung wieder einmal nichts Besseres einfällt, als die selbstverursachten Kürzungen im Landeshaushalt durch neue Steuern bei den Unternehmen auszugleichen.“ Ob das nur Unwissenheit ist oder schon böser Vorsatz, mögen andere bewerten. Fakt ist: Wie bei der Pferdesteuer muss auch bei der Tourismusabgabe jede Brandenburger Gemeinde im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts selbst darüber entscheiden, ob sie eine solche kommunale Steuer dann tatsächlich einführen will.
Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung müssten eine solche Satzung beschließen. Die Abgaben bleiben selbstverständlich vor Ort. Wer anderes behauptet, redet einfach Unsinn!
Für DIE LINKE bleibt es dabei: Eine Bettensteuer oder eine Pferdesteuer lehnen wir ab.
QUelle: dielinke-brandenburg.de