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Hessen ermöglicht zusätzlichen Schutz vor Rückführungsmaßnahmen

von Frank Baranowski
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Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis scheidet aber auch weiterhin aus, wenn Ausländer Mitwirkungspflichten nicht erfüllen

(lnp) „Wir werden in Hessen eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung schaffen, damit Menschen, die sich in Deutschland nachhaltig integriert haben, eine Perspektive erhalten. Damit ermöglichen wir einem potentiellen Personenkreis, der von den geplanten Regelungen auf Bundesebene künftig profitieren könnte, einen zusätzlichen Schutz vor möglichen Rückführungsmaßnahmen.

Darüber hinaus werden wir die Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Jugendliche und Heranwachsende vereinfachen, um den Bemühungen derer, die sich gut in unserem Land integriert haben, Rechnung zu tragen“, sagte die Petitionspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Astrid Wallmann, heute im Hessischen Landtag zu einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend der Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration von jugendlichen, heranwachsenden sowie volljährigen Ausländerinnen und Ausländern.

„Mit diesem Schritt reagieren wir auf die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen CDU und SPD vereinbarten Vorhaben. Auch bisher gab es aber schon Möglichkeiten, im Rahmen des Petitionsrechts und durch Anrufung der Härtefallkommission eine aufschiebende Wirkung zu erreichen, um den Aufenthalt in Deutschland zu verlängern und einer humanitären Notlage Rechnung zu tragen.

Außerdem haben wir in der Vergangenheit Personen aus besonders betroffenen Herkunftsländern den längeren Aufenthalt in Hessen ermöglicht und sie nicht zurückgeführt“, sagte die CDU-Abgeordnete Wallmann. „Erinnert sei auch an die Möglichkeiten für junge Ausländer, die die Schule erfolgreich abgeschlossen haben, ein Aufenthaltsrecht zu erhalten, an das vom Aufenthaltsrecht der Eltern unabhängige Bleiberecht für geduldige Minderjährige und Heranwachsende sowie die – noch im Dezember-Plenum unter der Regierungsverantwortung der CDU beschlossene – Erleichterung des Familiennachzugs syrischer Flüchtlinge in Hessen“, so Wallmann.

„Es bleibt nun abzuwarten, wie die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene aussehen wird. Dabei wird es um eine Präzisierung der Formulierung bezüglich der Sicherung des Lebensunterhaltes durch Erwerbstätigkeit gehen und in den Blick genommen werden müssen, wie ein unschädlich vorübergehender Bezug von Sozialleistungen konkret formuliert werden kann. Auch künftig wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausscheiden müssen, wenn der Ausländer vorsätzlich die Anforderungen für die Aufenthaltsgewährung verhindert“, betonte die CDU-Politikerin.

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