Startseite BundesländerHessen Hessen stärkt die Kommunen im Ländlichen Raum / Landtag verabschiedet Gesetz für Reform des Kommunalen Finanzausgleichs

Hessen stärkt die Kommunen im Ländlichen Raum / Landtag verabschiedet Gesetz für Reform des Kommunalen Finanzausgleichs

von Frank Baranowski
0 Kommentare

(LNP) Die Kommunen im Ländlichen Raum werden mit einem ersten Schritt für eine Strukturreform des Kommunalen Finanzausgleichs gestärkt. Das hat der Hessische Landtag heute mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) an die Herausforderungen des demografischen Wandels und zur Stärkung des Ländlichen Raumes auf den Weg gebracht. „Der Kommunale Finanzausgleich bedarf einer grundlegenden Neujustierung – das hatte die Landesregierung bereits mit der Einsetzung einer Mediatoren­gruppe 2008 erkannt und das ist mit dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs noch einmal bestätigt worden“, erklärte der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute im Landtag in Wiesbaden. „Mit einer Anpassung des KFAs an die Herausforderungen des demografischen Wandels und die besonderen Anforderungen ländlicher Mittelzentren wollen wir vor allem den Ländlichen Raum stärken.“ Die Neuregelung werde wegen des Urteils zunächst befristet für zwei Jahre gelten, erklärte Schäfer und plädierte zugleich für eine Übernahme der jetzigen Reform: „Da es über den Inhalt in den vergangenen Monaten einen übergreifenden Konsens gegeben hat, sollten die Änderungen auf jeden Fall auch in den neu zu gestaltenden Finanzausgleich übernommen werden.“
 
Das innovative Maßnahmenpaket sieht ab 2014 vier Schritte zur Modernisierung des Kommunalen Finanzausgleichs vor:
 
1. Berücksichtigung des demografischen Wandels in Form von Einwohnerrückgängen durch Einbau eines demografischen Faktors
2. Abmilderung der Folgen von Einwohnerrückgang, indem bei Unterschreitung bestimmter Schwellenwerte die Zuweisungen aus dem KFA in der Regel noch zwei Jahre in alter Höhe fortgeführt werden (Ausweitung der Hauptansatzregelung)
3. Stärkere Förderung für ländliche Mittelzentren
4. Zusätzliche Investitionsstrukturförderung für den ländlichen Raum
 
„Neben der tiefgreifenden Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich in den vergangenen Jahren vor allem auch die lokalen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen in besonderem Maße auf die Leistungsfähigkeit und Haushaltslage unserer Kommunen ausgewirkt“, erläuterte Schäfer. Insbesondere der demografische Wandel falle in den ländlichen hessischen Regionen – vom Werra-Meißner-Kreis über den Vogelsberg bis in den Odenwald – ins Gewicht. „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz machen wir uns auf den Weg zu einem zukunftsorientierten, nachhaltigen und modernen Finanzausgleichssystem“, so der Finanzminister. Zudem werden die hessischen Kommunen im Jahr 2014 insgesamt rund 446 Mio. Euro mehr über den Kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung haben als 2012. In besonderem Maße werden davon die vom demografischen Wandel betroffenen ländlichen Kommunen profitieren.
 
Gleichwertige Lebensverhältnisse und Zukunftschancen überall im Land
 
„Wir wollen bestehende Benachteiligungen abbauen und für gleichwertige Lebensverhältnisse und Zukunftschancen überall im Land sorgen“, betonte Schäfer weiter. Neben dem Einbau eines demografischen Faktors wolle das Land daher der Ausgabenbelastung ländlicher Kommunen durch neu einzurichtende pauschale Investitionsförderungen im Volumen von 25 Mio. Euro gerecht werden. „Damit tragen wir ein Stück weit zur Aufrechterhaltung ländlicher Infrastruktur bei.“
 
Die im Finanzausgleichsgesetz (FAG) umzusetzenden Maßnahmen stellen sicher, dass die Auswirkungen der zu erwartenden demografischen Veränderungen künftig angemessen im Kommunalen Finanzausgleich Berücksichtigung finden. So werden die Kommunen in die Lage versetzt, nach ihren individuellen Bedürfnissen besser auf die künftigen Entwicklungen der Einwohnerzahlen und Bevölkerungsstrukturen reagieren zu können. Daneben soll das Ausgleichssystem insbesondere für die Kommunen im Ländlichen Raum zukunftssicherer werden, was zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gerade in strukturschwachen Gebieten beiträgt.
 
Zu diesem Zweck sollen zum einen die Übergangsfrist zur Anwendung der Hauptansatzstaffel für Gemeinden mit schrumpfenden Einwohnerzahlen verlängert und zum anderen ein Ergänzungsansatz für Bevölkerungsrückgang (Demografiefaktor) eingeführt werden.
 
Zentralörtliche Funktion und ländlicher Raum werden gestärkt
 
Neben den notwendigen Anpassungen des FAG an die Herausforderungen des demografischen Wandels sieht das erste Reformpaket eine bessere Berücksichtigung des Ländlichen Raums und deren Mittelzentren vor, die durch pauschalierte Zuweisungen zu den Ausgaben für Investitionen in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro realisiert wird. So kann die pauschale Förderung stärker auf die Bedürfnisse ländlicher Kommunen in ihrer Gesamtheit und insbesondere der ländlichen Mittelzentren fokussiert werden.
 
„Neben diesem ersten, von uns angestoßenen Schritt einer Strukturreform des Kommunalen Finanzausgleichs haben wir nun die Aufgabe vom Hessischen Staatsgerichtshof erhalten, auch das Gesamtsystem der Finanzierungsmittel für die Kommunen zu überprüfen und aufgrund tatsächlicher Bedarfe neu zu justieren“, sagte Finanzminister Dr. Schäfer abschließend mit Blick auf die Gerichtsentscheidung. „Dieser Aufgabe wollen wir uns jetzt gemeinsam mit den Kommunen stellen. Mit dem Gerichtsurteil wurde ein seit sechs Jahrzehnten bestehendes System infrage gestellt, auf dessen Grundlage die jetzige und auch alle vorherigen Landesregierungen den Kommunen Finanzierungsmittel bereitgestellt haben. Ich lade daher nicht nur die Kommunalen Spitzenverbände, sondern auch alle Fraktionen des Hessischen Landtags ein, mit der Landesregierung gemeinsam ein tragfähiges System für die Zukunft zu erarbeiten.“

Stefan Löwer
Pressesprecher
Hessisches Ministerium der Finanzen
Friedrich-Ebert-Allee 8, 65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 322457 / Fax: +49 611 322433
E-Mail: Stefan.Loewer@hmdf.hessen.de

Das könnte dir auch gefallen