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HIRSCH: EU stellt Asylsuchende unter Generalverdacht

(LNP) Nach langen Verhandlungen über die ausstehenden Gesetzesvorschläge zum Asylpaket fanden Rat, Kommission und Europäisches Parlament am Freitag zu einer Einigung über die Asylverfahrensrichtlinie und die EURODAC-Verordnung. Die integrationspolitische Sprecherin der FDP im Europäischen Parlament, Nadja Hirsch, begrüßt, dass es überhaupt zu einer Einigung gekommen ist, kritisiert allerdings das Ergebnis:

„Noch immer kann auf Druck des Rates jeder Mitgliedstaat für sich festlegen, welchen Drittstaat er für sicher hält und wohin er Asylsuchende gegebenenfalls ohne weitere Prüfung seiner Situation zurückschicken kann. Das ist schlichtweg keine Basis für ein gemeinsames EU-Asylsystem“, so Hirsch, die sich als liberale Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments für eine gemeinsame EU-Liste sicherer Drittstaaten eingesetzt hatte.

Auch die Rechtmäßigkeit des Kompromisses zur EURODAC-Datenbank, die unter anderem die Fingerabdrücke von Asylbewerbern in der EU speichert, stellt Hirsch in Frage: „Die Fingerabdrücke sollen jetzt drei Jahre gespeichert werden, obwohl das  Asylverfahren nach der neuen Verfahrensrichtlinie nach maximal einem Jahr abgeschlossen sein soll. Dadurch werden Asylsuchende unter Generalverdacht gestellt, das Misstrauen gegenüber Schutzbedürftigen wird geschürt. Datenschutzrechtlich ist diese Entscheidung höchst fragwürdig und stellt eine krasse Beschneidung der Rechte von anerkannten Flüchtlingen dar. Daher fordere ich, dass dieser Beschluss schnellstmöglich rechtlich überprüft wird.“

Andreas Dietrich
Pressesprecher
FDP Bayern
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