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18. Oktober 2024
Bayern

HIRSCH: Rundfunkgebühren zurückgeben statt sperren

(LNP) Zur gegenwärtigen Diskussion um die Mehreinnahmen, die sich aufgrund der Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland ergeben, erklärt die medien- und netzpolitische Sprecherin der FDP im Europäischen Parlament, Nadja Hirsch:

„Die Mehreinnahmen gehören zunächst einmal einzig und allein den Beitragszahlern. Ich begrüße jedoch ausdrücklich die Diskussion, die Mehreinnahmen zum Anlass zu nehmen, um über die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zu sprechen.
 
Die Idee, das Geld auf ein Sperrkonto zu legen, könnte von der EU als unzulässige Beihilfe bewertet werden. Daher habe ich eine Anfrage an die Europäische Kommission gestellt, inwieweit die Sperrung der Mehrerträge zur späteren Verwendung eine europarechtlich unzulässige Beihilfe darstellt. Durch die Klassifizierung der Rundfunkgebühr als Beihilfe im Jahr 2007 unterliegt die Rundfunkfinanzierung seither der Beihilfeaufsicht der Kommission. In ihrer Rundfunkmittelung von 2009 hat die Kommission bei der Bildung von Rücklagen strenge Auflagen gefordert.“

Hintergrundinformation:

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat Mitte Dezember 2013 empfohlen, die Hälfte der erwarteten Mehreinnahmen von 1.145,9 Mio. EUR für eine Senkung des Rundfunkbeitrags von 73 Cent auf 17,25 EUR monatlich zu verwenden. Als Reaktion darauf fordert der Verwaltungsrat des hessischen Rundfunks, dass die Mehrerträge des neuen Rundfunkbeitrags auf einem Sperrkonto eingefroren werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf verfassungsrechtlich nicht über die Mehreinnahmen verfügen. Neben dem Unterkompensationsverbot in Form der verfassungsrechtlichen Rundfunkfinanzierungsgarantie gibt es auch ein Überkompensationsverbot in Form des Verbots europarechtlich unzulässiger Beihilfen.

Martin Hagen
Hauptgeschäftsführer und Presssesprecher
FDP Bayern
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