Startseite BundesländerHessen Holger Bellino: „Hessischer Finanzminister sorgt für Klarstellung beim Thema Abgeordnetenbriefe“ / „Gängige parlamentarische Praxis in Hessen und Bund, dass sich Minister schriftlich an Abgeordnete oder Fraktionen wenden“

Holger Bellino: „Hessischer Finanzminister sorgt für Klarstellung beim Thema Abgeordnetenbriefe“ / „Gängige parlamentarische Praxis in Hessen und Bund, dass sich Minister schriftlich an Abgeordnete oder Fraktionen wenden“

von Frank Baranowski
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(LNP) Anlässlich des heutigen Interviews von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer im Darmstädter Echo zum Thema Abgeordnetenbriefe erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Holger Bellino: „Der Hessische Finanzminister hat in der Diskussion um Formulierungen in dem besagten Abgeordnetenbrief deutlich Stellung bezogen und klargestellt, dass diese Informationen sachlich und informativ gestaltet sein müssen. Minister Thomas Schäfer ist stets für Anfragen aller Fraktionen offen und diesen Stil will er auch künftig weiter pflegen. Wir danken ihm als CDU-Landtagsfraktion für diese transparente Art der Kommunikation und werden darauf gerne weiterhin zurückgreifen“, so Bellino. 

„Es entspricht der parlamentarischen Praxis in Hessen und im Bund, dass sich Minister schriftlich an einzelne Abgeordnete oder Fraktionen wenden. Dabei dürfen sie selbstverständlich auf Informationen zurückgreifen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftsverantwortlichkeit erworben haben. Darüber hinaus ist es geradezu die Pflicht eines Ministers, die Auswirkungen von politischen Plänen auf das Land und seine Bürger einzuschätzen und diese zu bewerten. Dies ist beispielsweise in der Beantwortung von parlamentarischen Fragen ständige Übung. Auch die ehemaligen SPD-Bundesminister Peer Steinbrück, Sigmar Gabriel und Olaf Scholz haben Abgeordnetenbriefe an die SPD-Bundestagsfraktion verfasst – was wir ausdrücklich für zulässig halten. Hier musste auch die Opposition in Hessen einsehen, dass das Instrument des Abgeordnetenbriefs nicht in Frage zu stellen ist. Bei einem Abgeordnetenbrief handelt es sich nämlich schon deshalb nicht um regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit, weil er nicht an die Öffentlichkeit, sondern an Mitglieder des Landtages gerichtet ist“, sagte Bellino.

„Dass der Austausch der Landesregierung mit den Fraktionen, die die Regierung tragen, enger ist, als mit denen der Opposition, ist Teil des demokratischen Gefüges und spiegelt sich daher auch in den Fraktionsgesetzen Land auf, Land ab, wieder. So lautet § 3 Abs. 1 des Hessischen Fraktionsgesetzes: ‚Die Fraktionen erhalten Mittel zur Deckung ihres Bedarfs, deren Höhe im Haushaltsplan festgesetzt wird. Die Mittel setzen sich aus einem Grundbetrag für jede Fraktion, aus einem Betrag für jedes Mitglied und einem weiteren Zuschlag für jede Fraktion, die nicht die Landesregierung trägt, zusammen‘. Dieser Oppositionszuschlag zum Ausgleich des in unserem demokratischen System angelegten unterschiedlichen Näheverhältnisses beläuft sich in Hessen auf über 220.000 Euro jährlich“, erklärte Bellino.

Christoph Weirich, Pressesprecher
Katrin Schäfer, Stellvertretende Pressesprecherin
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