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19. Oktober 2024
Mecklenburg-Vorpommern

Horrorszenarien helfen nicht weiter / Minister Brodkorb: Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden bei freien Schulen als Personalkosten anerkannt

(LNP) Bildungsminister Mathias Brodkorb weist die Befürchtungen der Träger von freien Schulen zurück, dass sich die Schulgelder künftig verfünffachen könnten. „Derartige Horrorszenarien sind überzogen und helfen in einer sachlichen Debatte  nicht weiter. Seit Monaten führen wir konstruktive Gespräche mit der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen und haben zahlreiche Annäherungen erreicht. Die Finanzministerin und ich haben in diesem Zusammenhang in Gesprächen den freien Schulen bereits vor geraumer Zeit zugesichert, dass beispielsweise die Beiträge zur Berufsgenossenschaft als Kostenfaktor vom Land anerkannt werden. Und unser Wort gilt“, so Bildungsminister Mathias Brodkorb.

Weiterbildungskosten werden schon jetzt gemäß § 99 des Schulgesetzes durch das Land mit getragen, da die Angebote des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) allen Lehrkräften von öffentlichen und freien Schulen offen stehen. Soweit Träger freier Schulen beanspruchen, dass darüber hinaus auch die trägerspezifischen Fort- und Weiterbildungen durch das Land bezahlt werden sollen, stünden dem rechtliche und sachliche Erwägungen entgegen. Das heißt, Weiterbildungen zu besonderen Lehr- und Unterrichtsmethoden an freien Schulen müssen durch die freien Träger selbst finanziert werden.

„Es gibt derzeit keine gesetzliche Grundlage dafür, trägerspezifische Fort- und Weiterbildungen durch das Land mitzufinanzieren. Die Landesregierung kann nur im Rahmen des Schulgesetzes handeln. Ich habe außerdem auch sachliche Zweifel, dass dies richtig wäre. Für trägerspezifische Fort- und Weiterbildungen, die über das Grundangebot des IQ M-V hinausgehen, stehen die Träger selbst in Verantwortung“, sagte Brodkorb.

Eine Neuregelung für die Zuweisung der Finanzhilfe an freie Schulen  ist notwendig geworden, da das Oberverwaltungsgericht Greifswald in mehreren Entscheidungen das bisherige Finanzierungsverfahren als nicht rechtskonform kritisiert hatte. Demnach müssen Träger freier Schulen künftig nachweisen, dass sie die Finanzhilfe des Landes auch für Zwecke verwenden, die durch das Schulgesetz vorgeschrieben sind.

Katrin Schwarz
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Pressestelle
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Tel. 0385 588-7052
e-mail: k.schwarz@bm.mv-regierung.de

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