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Inklusion auf allgemeinem Arbeitsmarkt sicherstellen

von Frank Baranowski
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(LNP) Anlässlich des 44. Treffens der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen am 25. und 26. September 2012 in Mainz treten die Behindertenbeauftragten für die Inklusion – also für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen – auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein. In einer „Mainzer Erklärung zur Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ fordern sie die verschiedenen Akteure auf, den in Artikel 27 der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konsequent umzusetzen und voranzutreiben.

„Um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, bedarf es des Auf- und Ausbaus vielfältiger Initiativen, wie zum Beispiel den verbesserten Übergang von der Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt und der verstärkten Gründung von Integrationsunternehmen, die Arbeitsplätze für behinderte Menschen schaffen. Ebenso wichtig sind Modelle wie das Budget für Arbeit. Dadurch erhalten Menschen, die bisher in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, eine Chance für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, erklärte der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul. Zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hat dieser zu dem Treffen der Behindertenbeauftragten nach Mainz eingeladen.

Die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Helga Seel, bekräftigte die Notwendigkeit von weiteren Reformen zur Verbesserung der Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Gerade der personenzentrierte Ansatz, also die Ausrichtung der Hilfen auf die individuellen Bedürfnisse der behinderten Menschen, müsse bei den weiteren Gesetzgebungsverfahren wie der Reform der Eingliederungshilfe berücksichtigt werden. „Um solche Veränderungen voranzutreiben sind die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes wichtige Motoren, weshalb die Treffen der Beauftragten zum Austausch so wichtig sind“, erklärte Helga Seel.

Gerade im Lichte der 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention sei es nach Ansicht der Veranstalter dringend notwendig, dass in den einzelnen Unternehmen Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zusammen mit den Vertretungen der schwerbehinderten Beschäftigten entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Zudem müssten der Bund und die Länder die bisherigen Regelungen zur Beschäftigung behinderter Menschen an die UN-Behindertenrechtskonvention anpassen.
 
Annelie Zimmer
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