(LNP) Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zum Schadensersatz für den Ausfall eines Internetan-schlusses erklärt die Vorsitzende des CSUnet, des CSU-Netzrates und stv. CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär, MdB:
„Ich freue mich über das Urteil des Bundesgerichtshofs, weil es zeigt, dass ein Internetzu-gang heute zu den Grundbedürfnissen der Menschen gehört und sowohl privat wie beruflich unverzichtbar geworden ist.
Damit haben wir nun quasi Schwarz auf Weiß, dass das Internet und die damit Verbundenen Möglichkeiten keine rein ideellen Werte oder Teil einer fernen Zu-kunftsvision sind, sondern längst zum Alltag der Bürgerinnen und Bürgern gehören.
Das Urteil zeigt, wir liegen richtig, wenn wir sagen: Das Internet ist ein Grundrecht und gehört zu den Bedürfnissen der Menschen wie Strom und fließend Wasser.“
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