(LNP) Nach § 9 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes und Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention sind alle Anbieter von Internetauftritten verpflichtet, diese schrittweise barrierefrei zu gestalten.
„Ich freue mich, dass wir nach der vollkommenen Neugestaltung vor rund einem halben Jahr die Barrierefreiheit weiter perfektioniert haben. Mit einer Vorlesefunktion sind nun fast alle Texte unseres Internetauftritts vorlesbar“, so Karl Finke. In den letzten Monaten wurden verschiedene Systeme getestet. Ausgewählt wurde das System „ReadSpeaker“. Mit einem Klick auf den Vorleseknopf wird der vom Nutzer gewählte Internet-Text automatisch vorgelesen. Finke: „Der Zugang zu Webseiten wird dadurch vereinfacht und das Nutzererlebnis verbessert.
„Ich hoffe, dass nicht nur wir, sondern auch alle niedersächsischen Landesbehörden, alle Kommunen und alle Firmen sich bemühen, den gesetzlichen Auftrag aus Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention und § 9 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen umzusetzen und damit die unmittelbare Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderungen ermöglichen“, erläutert der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen abschließend.
Gabriele Heiser
-Pressestelle-
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Frauen, Familie,
Gesundheit und Integration
Karl Finke
Tel.: (0511) 120-4007
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