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Ja zu Freiheitsrechten: Luxemburg zur Vorratsdatenspeicherung

(LNP) Anlässlich des heutigen Urteils des EUGH, mit dem die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt wurde, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Ich begrüße die Eindeutigkeit des Richterspruchs, mit der die bisherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als ‚Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten‘ kritisiert wird. Offenbar ist die Wirkkraft der Grundrechtecharta der EU doch nicht völlig verloren gegangen. Dies ist ein wichtiges Urteil für die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, denn die Vorratsdatenspeicherung, wie sie die Richtlinie vorsah, stellte einen eklatanten Eingriff in die Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten dar.“

Jede Art der Vorratsdatenspeicherung beschädige das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nun bleibe abzuwarten, in welcher Form die Richtlinie reformiert wird, so Wilken.

„Nach den Vorgaben des EUGH in Luxemburg muss der besonders schwere Eingriff in die Grundrechte auf das ‚absolut Notwendige‘ beschränkt werden. Ich hoffe sehr, dass jetzt der unideologische Blick der Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts berücksichtigt wird, die in einer ausführlichen Studie zu dem eindeutigen Schluss kommen: ‚Die Vorratsdatenspeicherung hat keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten.‘“

Thomas Klein
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
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