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Jens Kamieth zu Stalking: Strafrechtlicher Schutz von Stalking-Opfern muss dringend verbessert werden

(LNP) Nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion hat die heutige Expertenanhörung im Rechtsausschuss deutlich gemacht, dass der strafrechtliche Schutz von Stalking-Opfern dringend verbessert werden muss. „Der Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 Strafgesetzbuch) ist derzeit unzureichend geregelt. Bisher muss es zu einer ‚schwerwiegenden Beeinträchtigung‘ der Lebensgestaltung des Opfers kommen, bevor die Behörden einschreiten können. Es ist inakzeptabel, dass ein Opfer erst seinen Arbeitsplatz oder sogar seinen Wohnort wechseln muss, damit eine Strafanzeige Wirkung zeigt. Wir müssen den Menschen, die von Stalkern regelrecht terrorisiert werden, schnellstmöglich helfen“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kamieth. Er verweist in diesem Zusammenhang u. a. auf Äußerungen der Frauenberatungsstelle Düsseldorf, die von einem „sozialen Tod des Opfers“ spreche.

Die CDU-Landtagsfraktion fordert daher in einem Antrag (Drucksache 16/4578), den Straftatbestand der Nachstellung von einem so genannten Erfolgs- in ein Eignungsdelikt umzugestalten. Kamieth: „Die tatbestandlichen Hürden für eine Verurteilung wegen Stalkings müssen gesenkt werden. Künftig muss es für eine Verurteilung reichen, dass das Verhalten des Täters geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung herbeizuführen. Damit wollen wir einen entsprechenden Beschluss der Justizministerkonferenz aus dem letzten Jahr umsetzen. Unverständlicherweise hat sich NRW-Justizminister Kutschaty damals der Stimme enthalten. Es ist ein Armutszeugnis, dass er die Opfer im Stich lassen will.“

Axel Birkenkämper
Pressesprecher
CDU-Landtagsfraktion
Nordrhein-Westfalen
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Tel.    0211 / 884 – 2018
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