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19. Oktober 2024
Thüringen

Jobcenter Mühlhausen – wenn deutscher Kleingeist waltet

(LNP) Anlässlich der Klagezurückweisung des Bundessozialgerichts bezüglich eines Rundungsbetrages von 15 Euro-Cent erklärt Ina Leukefeld, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Wer über Jahre hinweg Kraft und Energie darauf verschwendet, sinnfreie Klagen wegen 15 Cent vorzunehmen anstatt erwerbslosen Menschen die notwendige Unterstützung zu geben, wird zu Recht wegen Justizmissbrauchs verurteilt.“

Das Bundessozialgericht hat in seiner heutigen Entscheidung nicht nur das Klagebegehren zurückgewiesen, sondern zudem ein Strafgeld von 600 Euro gegen das klagende Jobcenter verhängt. „Mühlhausen ist nicht das einzige Jobcenter, wo es immer wieder Berichte gibt, dass offensichtlich die Rechtsabteilungen versuchen, mittels Ausschöpfung der Klagewege Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger von der juristischen Einforderung ihrer Rechte abzuhalten. Dies ist und bleibt ein Skandal: Jobcenter sollen unterstützen und helfen, nicht drangsalieren“, kritisiert die Arbeitsmarktpolitikerin.

„Ich wünsche mir, dass das Vorgehen des Bundessozialgerichts Schule macht unter deutschen Gerichten und dass Begehren so mancher Jobcenter entschieden zurückgewiesen werden. Vielleicht besinnt sich dann auch der eine oder andere Mitarbeiter vor Ort wieder auf die eigentliche Aufgabe im Sinne der Betroffenen“, erklärt Ina Leukefeld abschließend.

Pressesprecherin
Diana Glöckner
Tel.: 0361 – 377 2293
Fax: 0361 – 3772321
gloeckner@die-linke-thl.de

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