Startseite BundesländerSchleswig-Holstein Johannes Callsen: Der Ministerpräsident darf einstimmige Landtagsbeschlüsse nicht dem SPD-Bundestagswahlkampf opfern

Johannes Callsen: Der Ministerpräsident darf einstimmige Landtagsbeschlüsse nicht dem SPD-Bundestagswahlkampf opfern

von Frank Baranowski
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(LNP) Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag und Oppositionsführer Johannes Callsen hat angesichts der heutigen (18. September 2013) Berichterstattung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Ministerpräsident Torsten Albig an den einstimmigen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages „Aktionärsrechte stärken – Vorstandsvergütungen durch Hauptversammlung festlegen“ erinnert:

„Der im Bundesrat zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf setzt den Beschluss des Landtages wortgetreu um. Der Ministerpräsident darf einstimmige Landtagsbeschlüsse nicht dem SPD-Bundestagswahlkampf opfern. Alles andere wäre eine Missachtung des Parlamentswillens durch den Ministerpräsidenten. Darüber müsste im Landtag gesprochen werden“, erklärte Callsen in Kiel.

Die in der Zeitung genannte Begründung der SPD-Koordinatorin für die Anrufung des Vermittlungsausschusses belege eindeutig, dass die Position der anderen SPD-geführten Bundesländer der des im Schleswig-Holsteinischen Landtag gefassten Beschlusses widerspricht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe wie der Landtagsbeschluss vor, die Begrenzung der Managergehälter durch die Hauptversammlung der Aktionäre vorzunehmen. In der Begründung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses wird ausdrücklich gefordert, auf eine Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis auf die Hauptversammlung zu verzichten.

„Mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses würde Albig aus eindeutigem parteipolitischem Interesse auf Bundesebene gegen den Willen des Landtags handeln. Das wäre ungeheuerlich“, so Callsen.

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