Startseite BundesländerNordrhein-Westfalen Josef Wirtz: Bergbaugutachten verdeutlicht gravierende Organisationsfehler der Bezirksregierung Arnsberg

Josef Wirtz: Bergbaugutachten verdeutlicht gravierende Organisationsfehler der Bezirksregierung Arnsberg

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Bezirksregierung Arnsberg hat bei der Technischen Universität Clausthal ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Ursachen für Bodenbewegungen außerhalb der Nulllinie des Bergwerks Prosper-Haniel zu untersuchen. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Bergbehörde die Nulllinie um gut einen Kilometer zu kurz berechnet hat. Der CDU-Landtagsabgeordnete und Bergbauexperte Josef Wirtz aus dem Kreis Düren erklärt dazu: „Ich bin über die Ergebnisse des Gutachtens und die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vorsichtig formuliert schockiert. Nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg wurde im Jahr 2001 die Nulllinie auf Grundlage einer von der Bergbehörde nicht näher überprüften Schätzung des Bergwerks Prosper-Haniel festgelegt. Es kann nicht sein, dass die Bergbehörde bei der Festlegung der Nulllinie ungeprüft die Angaben der beim Bergwerksbetreiber festangestellten Vermessungsingenieure, der so genannten Markscheider, übernimmt. Die TÜV-Abnahme beim Auto überlassen wir doch auch nicht den Autobesitzern selbst.“

Wirtz fordert von der Landesregierung Konsequenzen: „Die Landesregierung muss schnellstmöglich prüfen, ob die Strukturen der Bergbehörde und ihre Arbeitsweise nicht grundlegend geändert werden müssen. Was nützt uns eine Bergaufsicht, die ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt und sich blind auf die Angaben der RAG verlässt?“

Wirtz mahnt auch Änderungen am Bundesberggesetz an: „Das Gutachten bestärkt uns einmal mehr in unserer Forderung nach einer Reform des Bundesberggesetzes. Wie bereits beim Thema Fracking brauchen wir dringend mehr Informationspflichten der Bergbaubetreiber und Auskunftsrechte für die Anwohner von Bergbaugebieten im Bundesberggesetz, damit diese ihre berechtigten Forderungen beim Bergbaubetreiber geltend machen können.“ Außerdem müsse die Bergaufsicht zur zentralen Beschwerdestelle für Anwohner weiterentwickelt werden. „Es kann nicht sein, dass die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbehörde keine Auskünfte zu Schadensmeldungen von Anwohnern geben kann und an die RAG verweisen muss.“

Zum Hintergrund: Als Nulllinie bezeichnet man die äußerste Linie des sogenannten Senkungsgebietes von Bergwerken, also des Gebietes, in denen Bergsenkungen überhaupt zu erwarten sind. Schäden, die außerhalb der Nulllinie entstehen, sind somit grundsätzlich nicht schadenersatzpflichtig, es sei denn, der Bergwerksbetreiber begleicht diese aus Kulanz.

CDU-Landtagsfraktion
Axel Bäumer
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