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21. November 2024
Sachsen

Junge: Kommunalrechts-Gesetzentwurf muss verändert werden! Mehr Bürger-Mitbestimmung mit CDU/FDP-Entwurf nicht möglich

(LNP) Die Fraktion DIE LINKE hat sich auf ihrer Herbstklausur mit dem Entwurf der CDU/FDP-Koalition für ein „Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“, Landtags-Drucksache 5/11912, befasst. Dazu erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Marion Junge:

Mehr Mitbestimmungsrechte für die Bürger/innen sind mit dieser Gesetzesnovelle nicht verbunden. Stattdessen werden Informations- und Beteiligungsrechte weiter eingeschränkt. Zukünftig kann z.B. durch Änderung der Hauptsatzung die Ortschaftsverfassung durch den Gemeinderat abgeschafft werden. Die Bürgerbeteiligung in den Ortsteilen wird dadurch weiter abgebaut.

Wir LINKE sagen: Dass ist der falsche Weg! Die Bürgerbeteiligung muss gerade in den Ortsteilen ausgebaut werden. Große Einheitsgemeinden brauchen starke Ortschaftsräte, weil die vielen „kleinen“, aber für die Einwohner gleichwohl sehr konkreten und wichtigen Aufgaben und Probleme vor Ort besser und schneller gelöst werden können.

Das ausdrückliche Verbot der elektronischen Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren, und Einwohnerantrag sowie das Verbot der elektronischen Niederschrift der Gemeinderatssitzung ist nicht zeitgemäß und sollte umgehend verändert werden. Auch die Zugangskriterien für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide müssen so verändert werden, dass Bürgermitbestimmung möglich wird.

Die Fraktion DIE LINKE wird im parlamentarischen Verfahren für Änderungen an der Vorlage werben und das Hauptziel eines Mehr an Informations- und Mitbestimmungsrechten sowie umfassende Transparenz im kommunalen Bereich verfolgen.

Kontakt:
Marcel Braumann
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 5823
Fax: (0351) 496 0384
Mail: Marcel.Braumann@slt.sachsen.de

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