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Justizministerin Merk: Ablenkungsmanöver und weitere Unwahrheiten / Landtagsgrüne: Gustl Mollath braucht keine Gnade, sondern sein Recht

(LNP) „Nicht gnadenwürdig“: Dieses vernichtende Urteil fällte Bayerns Justizministerin Beate Merk anno 2010 im Zusammenhang mit der (letztlich erfolglosen) Petition eines Nürnberger Ehepaars, in der um Begnadigung  Gustl Mollaths ersucht worden war. Heute erwägt sie nach Zeitungsberichten vom Freitag „Gnade für Mollath“. Aber das – so der Fraktionschef der Landtagsgrünen, Dr. Martin Runge – „kann und darf nicht der Weg sein, wie der Fall Mollath jetzt hektisch und  unter großem öffentlichen Druck abgeräumt werden soll.“

Es gehe bei Bayerns derzeit größtem Justizskandal nicht um Gnade vor Recht, sondern um nicht weniger als die Wiederherstellung von Recht und Rechtsstaatlichkeit. „Statt Gustl Mollath mit der Bonbonangel vor den Augen herumzufuchteln, sollte die Justizministerin ihre Versäumnisse und Fehlgriffe und die bis zuletzt von ihr bestrittenen Fehlleistungen vor allem der Staatsanwaltschaft eingestehen“, so Martin Runge. „Gustl Mollath braucht keine Brosamen, sondern sein Recht.“

Martin Runge weist auch nochmals darauf hin, dass die Behauptung der Frau Merk, sie habe sich „die Urteile im Fall Mollath nie zu eigen gemacht“ eine „weitere Unwahrheit ist“. Im Rahmen der Petitionsbehandlung im Jahr 2010 hatte Merk noch ausdrücklich festgehalten, es sei – so wörtlich –  „keinerlei Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass die verfahrensgegenständlichen gerichtlichen Entscheidungen den Verurteilten in seinen Rechten verletzen würden“. Martin Runge: „Krachende Rechtsfehler und Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden hätten damals bei etwas genauerer Befassung, originäre Aufgabe des Ministeriums bei Verfassen einer einschlägigen Stellungnahme, dem Ministerium schon bewusst sein müssen. Diese Ministerin hat aber nicht hingeschaut. Und auch deshalb ist sie heute unter Druck.“

Holger Laschka
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