(LNP) Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk gratuliert Staatsanwaltschaft und Polizei zu ihrem Fahndungserfolg im Fall eines mutmaßlichen Stalkers, der eine 17-jährige junge Frau aus München mehrfach bedroht und sogar einen Nachruf auf sie in einer Tageszeitung aufgegeben haben soll. „Hier zeigt sich einer breiten Öffentlichkeit, wie weit Stalking gehen und welche Belastung es für das Opfer bedeuten kann“, so Merk. „Deshalb ist es so wichtig, dass wir den Stalking-Paragraphen, für den Bayern so lange bekämpft hat, haben und strafrechtlich dagegen vorgehen können.“
Merk machte aber zugleich darauf aufmerksam, dass es auch viele Stalking-Opfer gebe, denen Polizei und Staatsanwaltschaft nur eingeschränkt helfen könnten, weil der Stalking-Paragraph eine Lücke aufweise. „Der Straftatbestand ist nur dann erfüllt, wenn das strafbare Nachstellen zu einer Beeinträchtigung der Lebensführung des Opfers führt“, so Merk. „Das hat zur Konsequenz, dass Opfer, die sich nach außen hin stark zeigen und ihr Leben nicht umstellen, durch unser Strafrecht häufig nicht geschützt sind.“ Die Ministerin fordert, diese Lücke zu schließen. Sie wirbt derzeit deutschlandweit um Mehrheiten für den Vorschlag, hat im Juni dieses Jahres die Justizministerkonferenz damit befasst und will das Thema im Herbst erneut auf die Konferenz bringen. „Ich setze mich weiter konsequent dafür ein, dass wir die Schutzlücke schließen“, so Merk.
Merk wiederholte zudem ihre Forderung, die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. „Gerade in Stalking-Fällen, die ja typischerweise auch mittels Telefon oder Internet begangen werden, kann der Rückgriff auf gespeicherte Verbindungsdaten ein wichtiges Mittel für die Strafverfolger sein, um Straftaten rasch aufzuklären. Im Münchner Fall ist dies erfreulicherweise auch ohne den Rückgriff auf Vorratsdaten gelungen. Es kann aber auch Stalking-Fälle geben, in denen eine Verzögerung der Ermittlungen dazu führt, dass dem Opfer nicht oder zu spät geholfen werden kann!“
G. Hamberger
– Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit –
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz
Prielmayerstraße 7, 80335 München
Tel. 089/5597-3111
Fax. (0180) 1000965-00051