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21. November 2024
Mecklenburg-Vorpommern

Justizministerin: Überhöhte Preise bei Schlüsselnotdiensten verhindern

Schwarzen Schafen bei Schlüsselnotdiensten muss der Kampf angesagt werden.

(lnp) Justizministerin Hoffmeister: Überhöhte Preise bei Schlüsselnotdiensten verhindern. VSMK bittet Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um Regelung, die Schlüsseldienste zu Transparenz verpflichten.

„Schwarzen Schafen bei Schlüsselnotdiensten muss der Kampf angesagt werden. Ich begrüße daher den Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz, dass auf diesem Gebiet Handlungsbedarf besteht. Denn die Notsituation der Betroffenen wird manchmal ausgenutzt, so dass überhöhte Rechnungen aufgerufen werden. Damit muss Schluss sein“, sagte Justizministerin Hoffmeister in Saarbrücken nach der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), sie ist in Mecklenburg-Vorpommern für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständig.

„Das Ausnutzen einer ausweglosen Situation mit überhöhten Preisen ist aus meiner Sicht an der Grenze des sittenwidrigen Handelns im Sinne von § 138 BGB. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird darum nun von der VSMK gebeten, die Erbringer von Schlüsseldiensten gesetzlich dazu zu verpflichten, ihre Preisverzeichnisse den zuständigen Aufsichtsbehörden vorzulegen. Denn sich gegen überhöhte Forderungen von Schlüsselnotdiensten erfolgreich zur Wehr zu setzen, ist derzeit nur begrenzt möglich. Wenn die Rechnung erst einmal bar bezahlt ist, sind die überteuerten Notdienste oftmals schwer zu ermitteln, da die Anschrift und die Inhaberstruktur häufig wechseln. Außerdem gibt es keine bekannten Durchschnittspreise, die man heranziehen könnte.

Diese Durchschnittswerte sind aber wichtig, wenn Gerichte eine etwaige Sittenwidrigkeit oder die Erfüllung des Wuchertatbestandes nach § 138 BGB prüfen sollen. Die Durchschnittswerte würden auch die Bürgerinnen und Bürger auf ein eventuell auftretendes Missverhältnis aufmerksam machen. Die Verbraucherverbände beklagen zudem, dass die Schlüsseldienste zu selten gewerblich beaufsichtigt werden. Das muss sich ändern“, so Ministerin Hoffmeister.

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Internet: www.mv-regierung.de/jm

Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 44/18, von 15. Juni 2018.
Bildquelle: pixabay.com

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