LandesNachrichtenPortal

Kabinett beschließt Mindestentgelt von 8,70 Euro bei öffentlichen Aufträgen

(LNP) Ab dem kommenden Jahr sollen öffentliche Aufträge mit einem Volumen von mindestens 20.000 Euro nur an Firmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten ein Brutto-Mindestentgelt in Höhe von 8,70 Euro pro Stunde bezahlen, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie weiteren Sachverständigen hatte die Höhe des Mindestentgeltes zuvor vorgeschlagen. Das Kabinett, das das Letztentscheidungsrecht bei der Festsetzung des Mindestentgeltes hat, ist dem Vorschlag heute gefolgt. Gesetzliche Grundlage für die Festsetzung des Mindestentgeltes bei öffentlichen Aufträgen des Landes ist das Landestariftreuegesetz. Rheinland-Pfalz ist bundesweit Vorreiter und auch Vorbild für entsprechende Gesetze.

„Das Tariftreuegesetz leistet einen wichtigen Beitrag, um Lohndumping und daraus resultierende Wettbewerbsverzerrungen um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken. Zudem können wir damit zumindest bei öffentlichen Auftragsvergaben der Entwicklung, dass Menschen mit dem, was sie verdienen, nicht mehr auskommen, aktiv gegensteuern, wenn schon alle Vorstöße, einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, bislang leider gescheitert sind“, sagte die Ministerin. Auch trage das rheinland-pfälzische Gesetz dazu bei, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zu mildern.

Nach dem im März 2011 in Kraft getretenen Tariftreuegesetz muss das Mindestentgelt jährlich – erstmalig ab 2012 – von einer Kommission überprüft werden. Die Kommission setzt sich aus je drei Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgebervereinigungen sowie drei weiteren sachverständigen Personen zusammen. Bei der Festlegung des Mindestentgelts – so sieht es das Gesetz vor – ist die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Rheinland-Pfalz maßgeblich. „Die jetzt festgelegte Höhe von 8,70 Euro spiegelt die gute wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Rheinland-Pfalz wider“, sagte die Ministerin. Dazu gehöre der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes und der Bruttowertschöpfung ebenso wie die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt und bei der Erwerbstätigkeit.

„Durch die Mitwirkung in der gesetzlich vorgesehenen Mindestentgeltkommission hat die Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU) ungeachtet ihrer prinzipiellen Kritik am Tariftreuegesetz ihre Verantwortung als Sozialpartner wahrgenommen. Die ursprünglich vorgenommene Festlegung des Mindestentgelts auf 8,50 Euro bleibt willkürlich. Die von der Kommission nun verabschiedete Erhöhung um 20 Cent oder 2,3 Prozent ist jedoch angemessen angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung im vergangenen Jahr“, so auch LVU-Justiziar Niklas Benrath.

„Mit dem Mindestentgelt trägt Rheinland-Pfalz ein Stück dazu bei, dass bei öffentlichen Aufträgen für gute Arbeit auch gute Löhne gezahlt werden“, sagte Thomas Breuer, Regionaleiter der Gewerkschaft IG BAU. Vor dem Hintergrund der aktuellen Armutsdebatte sei das von der Kommission einstimmig vorgeschlagene Mindestent-gelt ein deutliches Signal von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dass Dumpinglöhne in Rheinland-Pfalz nicht geduldet würden. 8,70 Euro seien aus Sicht der Gewerkschaften allerdings als „absolute Lohnuntergrenze“ zu verstehen. Noch immer liege der Betrag unter der Niedriglohnschwelle von 9,54 Euro pro Stunde.

„Nach dem heutigen Beschluss ist nun der Weg frei den Vorschlag der Kommission im Wege einer Rechtsverordnung umzusetzen“, so die Ministerin.

Die Ministerin zog in diesem Zusammenhang eine positive Zwischenbilanz anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Tariftreuegesetzes. Die Regelungen seien zu einem wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Auftragsvergabe geworden. „Auch im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag für faire Wettbewerbsbedingungen“, so die Ministerin. Bei öffentlichen Aufträgen in diesem Bereich werden Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen. Im ersten Jahr habe neben dem Inkrafttreten des Gesetzes vor allem die Information der öffentlichen Auftraggeber und der Unternehmen im Mittelpunkt gestanden, so die Ministerin. Dazu habe es eine Auftaktveranstaltung und regionale Informationsveranstaltungen gegeben. Zudem sei bei der Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Trier eine Servicestelle eingerichtet worden.

Zum Hintergrund:

Das Landestariftreuegesetz regelt die Tariftreue und das Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro in Rheinland-Pfalz. Danach sind Unternehmen, die sich an einer Ausschreibung um öffentliche Aufträge beteiligen, verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – soweit Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt sind – das mittels Tarifvertrag festgelegte Entgelt zu zahlen. Kann Tariftreue nicht gefordert werden, werden öffentliche Aufträge in Rheinland-Pfalz nur an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung das festgesetzte Mindestentgelt zahlen.

Zudem erstreckt sich die Tariftreue auch auf den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene. Öffentliche Aufträge in diesem Bereich werden nur an Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nach zu vollziehen.
 
Annelie Zimmer
Pressereferat
MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT
UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon 06131 16-2401
Telefax 06131 1617-2401
annelie.zimmer@msagd.rlp.de

Die mobile Version verlassen