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Kassenärzte: Alte Krankenversicherungskarten bleiben gültig! Linke erneuert Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte

(LNP) „Krankenkassen machen derzeit enormen Druck auf Versicherte, um sie zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte zu zwingen. So behaupten sie, dass ab 1. Januar 2014 für eine ärztliche Behandlung nur noch die elektronische Gesundheitskarte gelte. Doch diese Behauptung ist wohl falsch, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun erfreulicher Weise klargestellt hat.“ erklärt Kathrin Vogler, Gesundheitsexpertin der Bundestags­fraktion DIE LINKE. Vogler weiter:

„Wer noch im Besitz einer alten Krankenversicherungskarte ist, kann diese bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums auch in der Arztpraxis vorlegen und sich behandeln lassen, so sagt es die KBV. Das gilt allerdings nur für diejenigen, die bislang keine eCard beantragt haben und sich weigern, ihrer Krankenkasse ein Foto für die Ausstellung der eCard zukommen zu lassen.

Viele Kassen verschweigen ihren Versicherten zudem, dass es ein Ersatz­verfahren gibt, wenn jemand keine gültige Krankenversicherungskarte mehr hat, aber die eCard ablehnt. Eine ärztliche Behandlung wird gesetzlich Ver­sicherten, die nachweisen können, dass sie ordentliches Mitglied in einer Krankenkasse sind, nicht verweigert werden.“

Die eCard bleibt ein Datenrisiko und eine gigantische Verschwendung von Versicherungsbeiträgen. Die Menschen, die ihrer Kasse deswegen das Foto verweigern, haben dafür gute Gründe. Patientendaten gehören nicht auf zentrale Server, sondern auf dezentrale Speichermedien in der Hand der Patienten, wie z.B. bei Maxidoc, einem Projekt, das derzeit in NRW getestet wird. Viele Ärzte und Patienten wünschen sich solche Alternativen und DIE LINKE unterstützt sie in diesem Anliegen.“

Kathrin Vogler, MdB
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 – 227 72112
Fax:  030 – 227 76112
E-Mail: kathrin.vogler@bundestag.de

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