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19. Oktober 2024
Baden-Württemberg

Kein Fahrverbot für Steuersünder / SPD-Juristen Baden-Württemberg sind gegen ein Fahrverbot als eigenständige strafrechtliche Sanktion

(LNP) Für die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Baden-Württemberg ist ein Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Strafrecht kein adäquates Mittel, weder im Erwachsenen- noch im Jugendstrafrecht. Hiergegen gibt es nach Auffassung des Landesvorsitzenden der ASJ Baden-Württemberg durchschlagende pragmatische als auch juristische Gründe. Damit erteilt die ASJ dem Vorstoß des nordrhein-westfälischen SPD-Justizministers Thomas Kutschaty eine klare Absage, der ein Fahrverbot für Steuersünder gefordert hatte.  „Wer begütert ist, wird sich ohnehin für die Dauer des Fahrverbots einen Fahrer leisten“, so der ASJ-Landesvorsitzende Michael Wirlitsch. Der häufig zitierte Zahnarzt, der im Beispielsfall noch Steuersünder ist, wird keine sechs Monate seinen Porsche stehen lassen, weil er sich ohne Probleme auch für eine gewisse Zeit einen Fahrer leisten kann, so Michael Wirlitsch weiter.

Nach dem bisherigen und bewährten Rechtszustand handelt es sich beim Fahrverbot um eine Nebenstrafe, die zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Sie kommt nur in Betracht, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt. Diese sinnvolle Verknüpfung sollte nach Meinung der ASJ nicht aufgegeben werden.

Außerdem, so führt Michael Wirlitsch rechtlich weiter aus, verstieße eine solche Vorschrift gegen den verfassungsrechtlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die Strafe nur gegen denjenigen verhängt werden könnte, der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Einwohner ländlicher Gegenden wären ungleich härter getroffen, weil dort anders als in der Großstadt ein Ausweichen auf den öffentlichen Nahverkehr oft nicht möglich ist.

Im Gegensatz zur Nichtbezahlung einer Geldstrafe oder zum Nichtantritt einer Haftstrafe würde eine Missachtung des Fahrverbots zudem eine erneute Straftat, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, darstellen. Das würde nach Auffassung der ASJ eine Strafbarkeitsspirale in Gang setzen.

„Insbesondere für das Jugendstrafrecht hält die ASJ die Sanktion für vollends ungeeignet. Dieses ist vorrangig am Erziehungsgedanke auszurichten“, betont Dr. Joachim Walter, Mitglied im ASJ-Landesvorstand und ehemaliger Leiter der JVA Adelsheim. Deshalb müsse besonders darauf geachtet werden, dass dem Betreffenden bei seiner Integration in die Gesellschaft und in das Berufsleben keine entwicklungsschädlichen Folgen entstehen. Durch ein Fahrverbot als eigenständige Sanktion würden jedoch die bei straffälligen jungen Menschen regelmäßig ohnedies verminderten Chancen gesellschaftlicher Teilhabe und beruflicher Integration noch weiter reduziert.

Dr. Gudrun Igel-Mann
SPD-Landesverband Baden-Württemberg
Wilhelmsplatz 10, 70182 Stuttgart
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