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Keine Vorentscheidung über mögliche Schadenersatzansprüche

von Frank Baranowski
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Peter Stephan: „Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis bleibt trotz Rechtswidrigkeit des Bescheides politisch richtig“

(LNP) „Es ist bedauerlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Landes abgewiesen und damit eine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel nicht zugelassen hat. Zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gehört es, diese Entscheidung zu akzeptieren, auch wenn man anderer Auffassung ist. Damit nehmen wir zur Kenntnis, dass der Bescheid, mit dem das Kernkraftwerk Biblis im März 2011  nach dem Unglück im japanischen Fukushima stillgelegt wurde, vom Gericht als nicht ordnungsgemäß und damit rechtswidrig eingestuft wurde. Nichtsdestotrotz bleiben wir dabei, dass die Abschaltung des Kraftwerks vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan und der Befürchtungen und Sorgen der Menschen in Deutschland und in Hessen richtig und notwendig war“, erklärte der Energiepolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Peter Stephan, nach der heutigen Sondersitzung des Umweltausschusses im Hessischen Landtag. Der Umweltausschuss hatte sich heute zum wiederholten Mal mit einer Verfügung befasst, mit der das Kernkraftwerks Biblis im März 2011 im Rahmen eines bundesweiten Moratoriums für drei Monate stillgelegt worden war.

„Es ist wichtig festzuhalten, dass mit dieser Entscheidung keine Vorentscheidung über mögliche Schadenersatzansprüche von RWE gegen das Land gefallen ist. Ob überhaupt ein Anspruch besteht, wenn ja in welcher Höhe ein Anspruch besteht und ob sich ein solcher Anspruch gegen das Land oder den Bund richten würde, ist durch das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Gegenteil ausdrücklich nicht entschieden, ob das Land oder der Bund in der fraglichen Entscheidung die Sachhoheit ausgeübt hat. Diese Frage wird erst in der Zukunft geklärt werden können. Wir werden weiter daran arbeiten, möglichen Schaden vom Land abzuwenden“, so Stephan.

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