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Kellner: Untersuchungsausschuss soll Datenschutzbeauftragten anhören Klarheit über Rechtslage zum korrekten Umgang mit Akten und Daten soll zur Versachlichung beitragen

(LNP) Der Thüringer Datenschutzbeauftragte Dr. Lutz Hasse soll dem Untersuchungsausschuss Rechtsterrorismus und Behördenhandeln darlegen, wie lange Akten und Daten aufzubewahren und in welchen Fällen und Fristen Unterlagen vernichtet werden müssen. Einen entsprechenden Beweisantrag hat heute der Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Jörg Kellner, eingereicht. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind vielfach nicht bekannt oder unklar. Bei der enormen Bedeutung, die der Umgang mit Akten in den Untersuchungsausschüssen hat, erhoffen wir uns Aufklärung. Sie trägt möglicherweise zur Versachlichung bei“, hofft    Kellner.

Wie der Obmann sagte, „hat den Untersuchungsausschuss mehrfach die Tatsache beschäftigt, dass sowohl die bei Thüringer als auch bei Bundesbehörden angeforderten Akten nicht mehr vorgelegt werden konnten, da die Dokumente bereits vernichtet worden waren.“ Jeder dieser Fälle hat nach seiner Beobachtung das Potential zu einer Skandalisierung, ohne dass dabei die Rechtsvorschriften für die aktenführenden Dienststellen immer hinreichend in den Blick geraten. „Wir wollen den Sachverstand des Datenschutzbeauftragten nutzen und Kriterien dafür an die Hand bekommen, wann Vorgänge gelöscht oder vernichtet werden können oder sogar müssen, weil der Datenschutz dies zwingend erfordert“, umriss Kellner das Anliegen.

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
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