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21. November 2024
Mecklenburg-Vorpommern

Kindes- und Mutterwohl sind wichtiger als Schnelligkeit

(LNP) GRÜNE in Mecklenburg-Vorpommern kritisieren von der Bundesregierung geplantes Sorgerechts-Schnellverfahren. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern halten das von der Bundesregierung angestrebte Schnellverfahren für Sorgerechts-Streitfälle für falsch:

„Beim Sorgerecht für Kinder gibt es vor allem eine Priorität: Das ist das Kindeswohl“,  erklärt Sonja Imken, Frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern. „Ein Schnellverfahren, bei dem Gerichte ausschließlich anhand von Akten über den Sorgerechtsanspruch des Vaters entscheiden, ist vollkommen ungeeignet, das Verhältnis der Kindeseltern zueinander und zum betroffenen Kind verlässlich zu beurteilen. Scheinbar soll hier das gemeinsame Sorgerecht um jeden Preis durchgesetzt werden“,  betont Imken.

„Wir GRÜNE finden es richtig und wichtig, dass engagierte Väter das Sorgerecht für ihr uneheliches Kind erhalten können. Bei einer solchen Sorgerechts-Entscheidung müssen aber auch die Rechte von Kindern und Frauen gewahrt und ihr Schutz vor häuslicher Gewalt  gewährleistet werden. Ein Sorgerechts-Schnellverfahren mag billig sein. Der komplexen Situation bei Sorgerechts-Streitfällen ist das Verfahren in keiner Weise angemessen“, kritisiert Imken. Und weiter: „Der Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden. Aus meiner Sicht unverzichtbar ist eine persönliche Anhörung vor jeglicher Sorgerechts-Entscheidung. Um die vielen zu unterstützen, die das ähnlich sehen, habe ich mich am Wochenende an der  Online-Kampagne des Verbandes alleinerziehender Mütter und  Väter e.V. gegen das Sorgerechts-Schnellverfahren beteiligt.“

Das Bundeskabinett hatte im Juli 2012 einen umstrittenen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach ein unverheirateter Vater künftig die Möglichkeit haben soll, auch gegen den Willen der Mutter die Mitsorge für sein Kind zu bekommen. Vorgesehen ist für Sorgerechts-Streitfälle ein schriftliches Schnellverfahren. Hierbei  soll die Mutter binnen einer Frist von  sechs Wochen schriftlich darlegen, wieso eine gemeinsame  elterliche Sorge um den Nachwuchs dem  Kindeswohl widerspricht. Sind die Argumente nicht überzeugend oder wird die Frist verpasst, sollen Gerichte nach Aktenlage – also ohne  Kindeswohlprüfung und ohne Anhörung – über das Sorgerecht entscheiden.

Bei Alleinerziehenden-Verbänden stößt der Gesetzentwurf auf heftige Kritik. Sie fordern, dass das vorgeschlagene Schnellverfahren zugunsten einer echten Einzelfallprüfung  vor Gericht fallen gelassen werden soll. Der Verband alleinerziehender Mütter und  Väter e.V. (VAMV) hatte deshalb gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen im Oktober eine Online-Kampagne gegen  Sorgerechts-Schnellverfahren gestartet. Die Kampagne, die am Sonntag  (25.11.2012) beendet wurde, war unter anderem von Terre des Femmes  Deutschland und dem Deutschen Juristinnenbund unterstützt worden.

Eine gesetzliche Neuregelung beim Sorgerecht ist notwendig,  weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2009 das geltende  Recht als Verstoß gegen die Europäische  Menschenrechtskonvention  veruteilt hatte. Nach altem Recht war es einem  unverheirateten Vater  nicht möglich, gegen den Willen der Mutter das  Sorgerecht für sein Kind  zu erhalten.

Zum aktuell vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums findet am 28. November eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt.

Doreen Pegel
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN M-V
Assistentin der Geschäftsführung
Gaußstr. 5
19055 Schwerin
Telefon: (0385) 5574 991
Fax    : (0385) 5574 229

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