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Kita-Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr / Fünf Stunden Betreuung pro Tag: Senat legt Gesetzentwurf vor

(LNP) Zum 1. August 2013 soll der Rechtsanspruch auf eine täglich fünfstündige Kindertagesbetreuung auf alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erweitert werden. Dies gilt dann unabhängig von einer Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern. Am heutigen Dienstag hat der Senat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, über den nun die Hamburgische Bürgerschaft beraten wird.

„Die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs ist sowohl von besonderer familien- als auch von bildungspolitischer Bedeutung“, sagt Familiensenator Detlef Scheele. „Eine gute und verlässliche Kindertagesbetreuung ist nicht nur ein wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine frühe Förderung möglichst vieler Kinder erhöht auch deren Chancen auf einen guten Bildungserfolg und auf gesellschaftliche Teilhabe.“

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) geht davon aus, dass am 1. August insgesamt rund 21.500 Kinder unter drei Jahren in den Krippen und in der Kindertagespflege betreut werden. (Ende 2012 waren es knapp 20.000.) Die Betreuungsquote liegt dann bei etwa 43 Prozent – vor allem im Vergleich mit anderen westdeutschen Bundesländern ist das ein sehr guter Wert.

Im Rahmen des Rechtsanspruchs können die Familien wählen, ob sie ihr Kind in einer Kita für fünf Stunden täglich bzw. in Absprache mit der Kita 25 Stunden wöchentlich oder in Kindertagespflege für 25 Stunden wöchentlich betreuen lassen. Das Mittagessen ist inklusive. Den Antrag auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson können Eltern ab sofort bei ihrem zuständigen Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung, stellen. Weitere Informationen auf www.hamburg.de/kita.

Hintergrundinformationen

Der Ausbau der Krippenbetreuung in Hamburg hat sich in den vergangenen Jahren mit großer Dynamik vollzogen. Vom März 2008 bis März 2012 hatte sich die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahre in Kitas und Kindertagespflege bereits um 6.700 erhöht.

Im Rahmen des Hamburger Krippenausbauprograms wurden in den Jahren 2008 bis 2011 rund 57,9 Mio. Euro investiert. Für den weiteren Krippenausbau in den Jahren 2013 und 2014 wird der Bund für Hamburg 14,1 Mio. Euro bereitstellen. Hamburg stockt dieses Budget um zusätzliche zwölf Mio. Euro auf, so dass insgesamt 26,1 Mio. Euro in Hamburg für Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen im Krippenbereich verfügbar sind. Am 1. August 2013 werden voraussichtlich insgesamt 21.500 Kindern unter drei Jahren in Kitas und in Kindertagespflege betreut und damit eine Krippen-Betreuungsquote von etwa 43 Prozent erreicht.

Neben dem quantitativen Ausbau hat der Senat auch die Qualität der Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege in den Blick genommen. Die Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen wurden 2012 überarbeitet. Sie definieren den pädagogischen Rahmen der Arbeit und geben Orientierung für die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen.

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Straße 47 | 22083 Hamburg |
Pressestelle | Olaf Dittmann
T +49 40 428 63 – 2889 | F +49 40 428 63 – 3849 |
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