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19. Oktober 2024
Baden-Württemberg

Klarstellung von Bundesnetzagentur über Endgeräte (Router) gefordert

(LNP) Provider sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden die Nutzung von Diensten mit allen zulässigen Endgeräten zu ermöglichen. So hat ein Kunde zum Beispiel die freie Wahl, welches Mobiltelefon er nutzen möchte. Laut einer aktuellen Stellungnahme der Bundesnetzagentur sollen jedoch allein die Provider entscheiden dürfen, ob ein DSL-Router ein Endgerät ist oder nicht. Diese Sicht würde es Providern ermöglichen, Kunden vertraglich zur Verwendung bestimmter Hardware zu zwingen und die Nutzung dieser Hardware dann drastisch einzuschränken. Christian Thomae, Stuttgarter Direktkandidat der Piratenpartei zur kommenden Bundestagswahl, kritisiert diese Position und stellt klar:

»Die Haltung der Bundesnetzagentur ist absurd und darüber hinaus wettbewerbsschädlich. Kunden müssen frei wählen dürfen, mit welchem Router sie ins Internet gehen wollen. Sie dürfen vertraglich nicht zur Nutzung möglicherweise minderwertiger Hardware gezwungen werden. Die Bundesnetzagentur scheint da allerdings ganz nach der Pfeife einiger großer Provider zu tanzen, die gerne die Nutzung ihrer Produkte einschränken möchten. Dies schadet nicht nur den Kunden, sondern auch all jenen Router-Herstellern, die nicht in den Genuss eines Exklusivvertrags mit einem der großen Provider gekommen sind.

Darüber hinaus öffnet die Deutung der Bundesnetzagentur der Willkür der Provider Tür und Tor: Sollte der Provider einem Kunden zukünftig womöglich auch die Nutzung eines Ethernet-Switchs oder einer drahtlosen Multimediastation verbieten können? Schließlich handelt es sich auch dabei streng genommen nicht um Endgeräte, sondern um Netzwerkkomponenten.

Dies ist weder im Sinne des Gesetzes noch des Kunden. Ich fordere die Bundesnetzagentur dazu auf, hier für Klarheit zu sorgen und im Interesse der Verbraucher zu handeln.«

Pressestelle Stuttgart:
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Web-Tipp der Redaktion: http://braunschweig.pregas.eu/

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