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21. November 2024
Brandenburg

Klaus Ness zur gerichtlichen Bestätigung des Verbots von Nazi-Gruppierung / Verbot von Nazi-Gruppierung hat große Bedeutung

(LNP) Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Klaus Ness, hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg begrüßt, nach dem das Nazi-Netzwerk „Widerstandsbewegung Südbrandenburg“ verboten bleibt. Klaus Ness erklärt dazu: „Das Verbot des Nazi-Netzwerks hat große Bedeutung für den Kampf gegen Rechtsextremismus in Brandenburg. Die ,Widerstandsbewegung Südbrandenburg‘ ist die gefährlichste Gruppierung, die wir in Brandenburg seit den 1990er Jahren haben.“

Klaus Ness erwartet, dass die Bestätigung des Verbots der Gruppierung auch dazu führt, dass Versuche der Wiederbetätigung konsequent verfolgt werden. „In Lauchhammer und Senftenberg hat es gerade in den vergangenen Wochen immer wieder rechtsextremistische Aktivitäten gegeben, die mutmaßlich von Mitgliedern der Gruppierung ausgeübt wurden. Ich erwarte, dass diese weiter konsequent geahndet werden. Jeglichem Versuch der Wiederbetätigung muss der Riegel vorgeschoben werden.“

Das Gericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass sich die Nazi-Gruppierung klar gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Es sei eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus erkennbar gewesen. Damit wurde die Klage der auch als „Spreelichter“ bekannten Gruppierung in zweiter Instanz abgewiesen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Matthias Beigel
Pressesprecher
SPD-Landtagsfraktion
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14473 Potsdam
Telefon: 0331-966 1339
Fax: 0331-966 1341
matthias.beigel@spd-fraktion.brandenburg.de

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