(LNP) Zur Erzieherausbildung an privaten Berufsschulen in Sachsen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Fraktion DIE LINKE, Annekatrin Klepsch:
Aufgrund des bundesweit wachsenden Erzieherbedarfs durch den Krippenausbau und die anstehenden Altersabgänge von 15.000 Fachkräften allein in Sachsen bis 2030 wurde die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher auch in Sachsen in den letzten Jahren ausgeweitet (siehe Kleine Anfrage Drucksache 5/4574). Anstatt jedoch gezielt die staatlichen Berufsschulzentren im ländlichen Raum zu stärken und diesen mit dem Fachbereich Soziales eine Zukunft zu geben, verlässt sich die Staatsregierung darauf, dass ihr private Bildungsträger auf Kosten der Jugendlichen und der Schulgeld zahlenden Eltern die Aufgabe abnehmen. Für die Lehrkräfte an den staatlichen Berufsschulen bedeutet die Abnahme der Schulfremdenprüfung an den Privatschulen hingegen eine zusätzliche Belastung – zeitlich, aber auch in der Unterrichtsabsicherung.
Wie nun aus der Antwort des Kultusministeriums auf meine Kleine Anfrage Drucksache 5/9715 hervorgeht, hat die Staatsregierung keine Übersicht, wie viele Arbeitsstunden die Lehrkräfte an staatlichen Berufsschulen zusätzlich für Schulfremdenprüfungen u. a. bei ErzieherInnen und SozialassistentInnen aufbringen müssen. Darüber hinaus erhalten die staatlichen Berufsschulen zur Absicherung des eigenen Unterrichts trotz steigender Schulfremdenprüfungen vom Kultusministerium keine zusätzlichen Personalressourcen.
Ebenso wenig ist die Ausbildungsqualität an den privaten Schulen landesweit gesichert, wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 5/9669 zeigt. Schülern, die von einer noch nicht anerkannten Privatschule während der Ausbildung an eine staatliche Schule wechseln wollen, wird dies mit der Begründung verwehrt: „Die von genehmigten Ersatzschulen vergebenen Leistungsstandinformationen erfüllen nicht die Voraussetzungen, um als Vornoten im Prüfungsgeschehen berücksichtigt werden zu können.“ Ungeachtet dessen können genehmigte Ersatzschulen während der Anerkennungsjahre beliebig viele Klassen eröffnen.
Das Kultusministerium ist deshalb aufgefordert, im Interesse der Fachkräftesicherung den Fachkräftebedarf für den Sozialbereich in Sachsen für die nächsten Jahre zu ermitteln und an den staatlichen Berufsfachschulen verstärkt auszubilden, wo die Bewerbernachfrage groß und die Ausbildungsqualität gesichert ist, anstatt dies dem freien Markt zu überlassen. Dazu gehört auch die Bereitstellung und Neueinstellung von Berufsschullehrern für zukunftssichere Bereiche.
Marcel Braumann
Pressesprecher
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