(LNP) Zur heutigen Öffentlichen Anhörung des Landtags-Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Linksfraktion „zur Gewährleistung einer effektiven Untersuchung von Beschwerden gegen polizeiliche Maßnahmen im Freistaat Sachsen (Drucksache 5/10200) erklärt die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Freya-Maria Klinger:
Es gibt ein Kontrolldefizit bei der Polizei bzw. mangelnde Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens. Dem würde mit unserem Gesetzentwurf wirkungsvoll abgeholfen, stellte der Sachverständige Rolf Gössner fest. Betroffener Bürger/innen sollen durch niedrigschwellige Angebote ermuntert werden, ihre Beschwerden einzureichen – bisher werden sie oft dadurch abgeschreckt, dass sie sich an ebendie Dienststelle wenden müssen, der sie Fehlverhalten vorwerfen. Eine unabhängige Beschwerdestelle ist dafür die bessere Anlaufstelle.
Menschen sind fehlbar, auch Polizeibedienstete, deshalb braucht die Polizei, wie der mit Polizeiausbildung befasste Experte Prof. Hartmut Aden anmahnte, die „Entwicklung einer polizeilichen Fehlerkultur“. Es geht uns nicht darum, einzelne Polizisten als Sündenböcke abzustempeln, sondern durch transparente Organisationsstrukturen und weitere Professionalisierung bei Einsätzen zukünftigem Fehlverhalten präventiv entgegenzuwirken.
Zum Vorwurf des Misstrauens und Generalverdachts gegen die Polizei sagte die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk zutreffend: Wer nichts zu verbergen habe, habe nichts zu befürchten. Im Übrigen kann eine unabhängige Beschwerdestelle auch gegebenenfalls unberechtigte Vorwürfe glaubwürdiger aus der Welt schaffen, als wenn die Polizei gegen sich selbst ermittelt hat. Eine demokratische Polizei sollte in mehr Transparenz eine Chance zu mehr Vertrauen und Bürgernähe sehen.
Marcel Braumann
Pressesprecher
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