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Koalitionsausschuss einigt sich auf gemeinsamen Vorschlag für neue Gerichtsstruktur

(LNP) SPD und CDU haben sich gestern Abend im Koalitionsausschuss – gestützt auf den ersten Arbeitsentwurf, die zahlreichen Stellungnahmen und Anregungen und die Erkenntnisse aus der inzwischen vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung – auf folgende Eckpunkte verständigt:

In Zukunft soll es 10 Amtsgerichtsbezirke mit insgesamt 15 Standorten geben, an denen amtsgerichtliche Aufgaben wahrgenommen werden: Wismar mit einer Zweigstelle in Grevesmühlen, Schwerin, Ludwigslust mit einer Zweigstelle in Parchim, Rostock, Güstrow, Waren (Müritz) mit einer Zweigstelle in Neustrelitz, Neubrandenburg, Stralsund mit einer Zweigstelle in Bergen (Rügen), Greifswald sowie Pasewalk mit einer Zweigstelle in Anklam. Neu ist, dass diese Zweigstellen gesetzlich verankert werden sollen und daher nicht – wie in der Vergangenheit – im Verordnungswege aufgelöst werden können.

Die Verwaltungsgerichte Schwerin und Greifswald sollen an ihren jetzigen Standorten verbleiben, allerdings ist zur Schaffung einer gleichmäßigeren Belastung zwischen beiden Gerichten eine Zuständigkeitsverlagerung vom Bereich Schwerin in den Bereich Greifswald vorgesehen.

Das Finanzgericht soll seinen Standort in Greifswald behalten, während das Landessozialgericht zukünftig in Neustrelitz angesiedelt werden soll.

Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine Fusion der Arbeitsgerichte Stralsund und Neubrandenburg zu einem Arbeitsgericht Stralsund vorgesehen; am Standort Neubrandenburg soll eine auswärtige Kammer eingerichtet werden.

Justizministerin Uta-Maria Kuder: „Die Entscheidung ist eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu einer modernen bürgerfreundlichen Gerichtsstruktur.“

Auf der Grundlage dieser Eckpunkte wird nunmehr ein Gesetzentwurf erarbeitet. Im weiteren Verfahren haben alle Beteiligten im Rahmen der Verbandsanhörung nochmals die Möglichkeit, sich mit Anregungen, Hinweisen und Vorschlägen in das Verfahren einzubringen. Nach dem gegenwärtigen Stand werden die parlamentarischen Beratungen über das Gesetzesvorhaben im März 2013 beginnen.

Quelle: regierung-mv.de

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