(LNP) Zu einer durch zwei Angehörige der extremen Rechten angestrengten und am Donnerstag in Dresden beginnenden Verhandlung vor dem Amtsgericht erklärt Kerstin Köditz, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für antifaschistische Politik:
Es ist aktenkundig, dass Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe insbesondere beim Abtauchen in Chemnitz durch Mitglieder des „Blood & Honour“-Netzwerks unterstützt worden sind und ihm selbst nahestanden. Völlig widersinnig ist es daher, wenn sich ausgerechnet zwei frühere B&H-Kader dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, dass auf die Rolle dieses verbotenen Neonazi-Netzwerks bei der Unterstützung der drei Rechtsterroristen, die sich den Namen „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) gegeben haben, hingewiesen wird.
Den Umfang dieser Unterstützung aufzuklären ist Aufgabe anhaltender Ermittlungen gegen mutmaßliche NSU-Unterstützer, des Prozesses in München und auch des Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag. Umso dreister ist es, wenn nun zwei frühere B&H-Kader versuchen, die Rolle der bereits im Jahr 2000 verbotenen Organisation herunterzuspielen und sich auf die Weise vor einem Amtsgericht einen Persilschein zu besorgen.
Ermöglicht wird dieses Vorgehen leider auch durch die Anklageschrift im Münchner Verfahren, in der die Terrorgruppe als „abgeschottete Zelle“ hingestellt wird, was einschlägigen Ermittlungsergebnissen ebenso widerspricht wie den Erkenntnissen der Untersuchungsausschüsse. Ich hoffe, dass sich das Amtsgericht nun nicht durch Neonazis, die das naturgemäß ganz anders sehen, hinter eine braune Fichte führen lässt.
Marcel Braumann
Pressesprecher
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