(LNP) Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat es wichtigen Schritt bezeichnet, dass die Erbansprüche von nichtehelich geborenen Kindern in Deutschland endlich besser gesichert sind. „Bisher liefen diese Kinder Gefahr, Erbansprüche zu verlieren, weil sie nicht in den Blick gerieten. Das ist jetzt vorbei“, sagte Kolb in Berlin. Die Länder hätten sich erfolgreich für diese Verbesserung eingesetzt, die nach Schätzungen der Bundesnotarkammer mindestens 2,6 Millionen erbberechtigte Kinder betreffe, sagte Kolb am Rande der Sitzung des Bundesrats.
Die Länderkammer hat heute ein Gesetz beraten, nach dem die Bundesnotarkammer die Informationen über nichteheliche Kinder, die bis Ende 2008 geboren wurden, in das neue Zentrale Testamentsregister aufnehmen kann. „Wir haben damit künftig ein strukturiertes Benachrichtigungswesen zwischen den zuständigen Stellen bei Gericht und in den Behörden“, sagte Kolb.
Nichtehelichen Kindern steht ein gesetzliches Erbrecht zu. Gleiches gilt für adoptierte Kinder. Im Standesamt wurde jedoch bei der Eintragung der Geburt eines Kindes bis Ende 2008 zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden. Während eheliche Kinder in das Familienbuch der Eltern eingetragen wurden, legten die Standesämter für nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder sogenannte „weiße Karteikarten“ an, die mit dem Geburtsregistereintrag der Eltern verknüpft wurden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass diese in das Zentrale Testamentsregister überführt werden.
Bis 2009 informierte das Geburtsstandesamt nach dem Tod des Elternteils von Amts wegen das Nachlassgericht über die Existenz des Kindes, wenn eine „weiße Karteikarte“ vorlag. Rechtsgrundlage war eine Verwaltungsvorschrift des Bundes. Diese gilt jedoch seit März 2010 nicht mehr. Damit fehlte eine Rechtsgrundlage für die automatische Weitergabe der Information.
Anja Schrott
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