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Kolb: „Girokonto für jedermann muss Gesetz werden“

(LNP) „Das Girokonto für jedermann muss jetzt endlich kommen“, fordert Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb. Im Bundesrat hat sich Sachsen-Anhalt mit dafür stark gemacht, den Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis in das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen. „Jetzt ist der Bundestag am Zug“, so Kolb.

„Der Zugang zu einem Girokonto ist eine wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben“, sagte die Ministerin. „Ob Arbeitslohn oder Sozialleistungen, Miete oder BAföG: all das wird regelmäßig über eine Bankverbindung abgewickelt.“ Die Zeit der Lohntüte sei vorbei. Dennoch gebe es Menschen, denen ein Konto verweigert werde. Dies sei nicht hinnehmbar.

Die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben 1995 ihren Mitgliedsunternehmen empfohlen, allen Kunden, die wegen negativer Schufa-Einträge kein normales Girokonto bekommen, wenigstens ein sogenanntes Girokonto für jedermann einzurichten, also ein Konto, das nur auf Guthabenbasis geführt wird. Kolb: „Passiert ist über Jahre nichts.“

Als eine der ersten hätten sich die Sparkassen im vergangenen Herbst zur Einrichtung es solchen Kontos verpflichtet. Sie böten Kunden mit Finanzproblemen ein sogenanntes Bürgerkonto an. „Eine gesetzliche Regelung ist damit aber nicht überflüssig“, sagte Kolb. „Wir brauchen einen einklagbaren Anspruch gegen alle Kreditinstitute.“ Ansonsten würden Bürger nicht nur in der Wahl ihres Kreditinstituts beschnitten, zugleich würden auch entstehende Kosten einseitig bei den Sparkassen abgeladen.

Anja Schrott
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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