(lnp) Kommunale Finanzkraft vollständig im Finanzausgleich berücksichtigen. Die kommunale Finanzkraft ist vollständig in den Länderfinanzausgleich einzubeziehen, zu diesem Ergebnis kommen die Gutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland und von Professor Dr. Thomas Lenk im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Bisher wird die kommunale Finanzkraft lediglich zu 64% im Länderfinanzausgleich angerechnet. Diese Regelung führt dazu, dass die Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern nur unvollständig dargestellt und ausgeglichen werden. Während finanzstarke Länder „ärmer gerechnet“ werden, als es ihrer tatsächlichen Finanzkraft entspricht, stehen finanzschwache Länder „reicher“ da. Die sich daraus ergebenden Verzerrungen im Ausgleichssystem sind erheblich.
Nach Ansicht der Gutachter besteht für eine solche Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund. „Organisatorisch sind die Kommunen Teil der Länder, sie sind rechtlich und finanziell eng miteinander verflochten und führen zahlreiche Aufgaben gemeinsam aus, die ihnen bundesgesetzlich übertragen wurden. Daher“, so Prof. Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, „müssten sie auch bei der für diese Zwecke bereitstehenden Finanzkraft gleich behandelt werden.“
Finanzministerin Heike Polzin sieht sich daher in Ihrer Position bestärkt: „Bei den weiteren Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden wir von unserer Forderung nach vollständiger Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft nicht abrücken und auch nicht zulassen, dass es an diesem Punkt irgendwelche Verrechnungen gibt. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“
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Quelle: regierung-mv.de