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Kommunalwahlgesetz / Urteil des VGH / Lewentz: Mit neuen Initiativen Frauenanteil erhöhen

(LNP) Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat im Hauptsacheverfahren seine Eilentscheidung von April bestätigt, wonach einzelne Regelungen im Kommunalwahlgesetz zur Gestaltung der Stimmzettel nicht zulässig waren und daher nicht angewandt werden durften. Die Stimmzettel wurden daraufhin in geänderter Form ausgegeben, so dass die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 ordnungsgemäß und rechtssicher abgehalten werden konnte.

Innenminister Roger Lewentz sagte, dass die heutige Entscheidung des VGH in der Sache nicht überraschend sei: „Die Eilentscheidung des VGH im April hat die Richtung sehr deutlich vorgegeben. Insofern stellt uns der Ausgang des Hauptsacheverfahrens, dessen Inhalt wir selbstverständlich akzeptieren, nicht vor eine neue Situation“, sagte Lewentz.

Der Minister betonte, dass die Landesregierung nun andere Instrumente entwickeln werde, um den Anteil der Frauen in den kommunalen Parlamenten und Gremien zu erhöhen. Er sagte: „Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen werden neue Initiativen erarbeiten, damit die Gemeinde- und Stadträte und die Kreistage weiblicher werden. Die Erhöhung der Frauenquote in den kommunalen Räten ist und bleibt eine wichtige Aufgabe für das Innenministerium, aber auch für die gesamte Landesregierung.“
 
Hintergrund:
Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Eilentscheidung vom 4. April 2014 zum Kommunalwahlrecht bestätigt. Er hat festgestellt, dass die Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf den amtlichen Stimmzetteln verfassungswidrig sind. Anlass für die Entscheidung war zum einen ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, mit der die Feststellung der Verfassungsgemäßheit der Regelungen begehrt wurde. Darüber hinaus hatten die Piratenpartei und Bürger gegen Paritätsbestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Zeitlich unmittelbar vor den Kommunalwahlen hatte das Verfassungsgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Bestimmungen zum Stimmzettel und zur öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 keine Anwendung finden. Diese Bestimmungen gehörten zu den so genannten Paritätsbestimmungen, deren Ziel es war, den Anteil von Frauen in kommunalen Vertretungskörperschaften zu erhöhen. 
 
Christoph Gehring
Pressesprecher
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
MINISTERIUM DES INNERN, FÜR SPORT UND INFRASTRUKTUR
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