(LNP) Zu der Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses des Sächsischen Landtages zum Thema „Lebensraum für Bienen in Sachsen erhalten“ (Drucksache 5/12981) sagt Andreas Heinz, Vorsitzender des Arbeitskreises für den ländlichen Raum, Umwelt und Landwirtschaft der CDU-Landtagsfraktion:
„Die heutige Anhörung der geladenen Sachverständigen fand auf fachlich sehr hohem Niveau statt. Im Ergebnis steht fest, dass die Förderpolitik des Freistaates Sachsen für Imker sehr erfolgreich ist. Dies belegt auch die deutliche Zunahme an praktizierenden Imkern. Seit dem Jahr 2000 stieg die Anzahl neuer Bienenvölker um 14,2 Prozent.
Nichtsdestotrotz gilt es die Förderung konsequent fortzuführen: So werden unsererseits Maßnahmen angestrebt, mit der die Bienenweide in Gärten, auf öffentlichen Grünflächen und in der Landwirtschaft forciert werden, ebenso die Anpflanzung bienenfreundlicher Gehölzarten.
Außerdem wurden im aktuellen Doppelhaushalt 2013/2014 finanzielle Mittel zur Entwicklung eines bienenfreundlichen Saatguteinsatzes bei Blühstreifen bereit gestellt.
Einen Nachholbedarf sehe ich in der Kommunikation zwischen Landwirten und Imkern, mit dem Ziel, ihre Tätigkeiten, insbesondere Pflanzenschutzarbeiten im gegenseitigen Interesse aufeinander abzustimmen.“
Mit großer Mehrheit wurde durch die Sachverständigen das Nichtzustandekommen eines Belegstellenschutzgesetzes bedauert. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Belegstellen für Bienen und damit der Zuchtarbeit einen besonderen Schutz zukommen zu lassen. So soll die Einschleppung von Krankheiten und Schadorganismen über andere, nicht an der Zucht beteiligte Bienenvölker, verhindert und die Reinzucht von Bienenrassen in einem dafür ausgewiesen Gebiet ermöglicht werden.
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