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21. November 2024
Saarland

Kontrollen auf Weihnachtsmärkten im Saarland

(lnp) In fünf Fällen wurden Bußgelder verhängt. Im Rahmen von Schwerpunktaktionen hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) im Dezember Weihnachtsmärkte und dort speziell auch die Glühwein-Stände kontrolliert. Insgesamt wurden auf 35 Weihnachtsmärkten im Saarland rund 480 Einzelstände in Augenschein genommen. Dabei wurde in erster Linie die Basishygiene, also die Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene  kontrolliert, wie z. B.

• bauliche Ausstattung der Stände
• Lagerung von Lebensmitteln
• Abstand vom Boden (Schädlinge, Tauben)
• Kühlung von leichtverderblichen Waren
• Abfallentsorgung
• saubere Arbeitskleidung.

Ebenso wurden die Verkehrsfähigkeit der Produkte und die Kennzeichnung (Angabe von Zusatzstoffen und bei gewerblichen Anbietern auch die Allergenkennzeichnung) geprüft.

Im Rahmen einer gemeinsamen Überwachungsaktion der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure mit der Weinkontrolleurin des Saarlandes wurden darüber hinaus insgesamt 16 Proben Glühwein und Glühwein ähnliche Heißgetränke entnommen und im LAV von den chemischen Sachverständigen untersucht.  Glühwein ist ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk, das ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein gewonnen wird, das hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt wird und bei dem der vorhandene Alkoholgehalt mindestens 7 % vol betragen muss. Der Zusatz von Wasser ist untersagt.

Insgesamt wurden 4 Proben wegen irreführender Angaben beanstandet: Eine Probe wurde lediglich aufgrund sensorischer Abweichung (kein typischer Geschmack nach Zimt und/oder Gewürznelken) als irreführend moniert. Eine weitere Probe war aus Fruchtwein anstatt aus Rotwein hergestellt. Ein derartiges Produkt darf nicht unter der Bezeichnung „Glühwein“ in Verkehr gebracht werden. Bei einem Glühwein war der vorhandene Alkoholgehalt mit 4,2 % zu niedrig. Die Probe war zu lange oder zu hoch erhitzt worden. Des Weiteren war bei einer original verschlossenen Flasche Glühwein der vorhandene Alkoholgehalt in der Flasche um mehr als die zulässige Toleranz (0,3 % vol) geringer als die angegebene Alkoholgehaltsangabe auf der Flasche.

Bis auf einen Standbetreiber mit schwerwiegenden Hygienemängeln wurden im Bereich der Basishygiene überwiegend keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt. Belehrungen mit und ohne Verwarnungsgeld und die Veranlassung der Beseitigung der geringfügigen Mängel waren die häufigsten Maßnahmen des Kontrollpersonals vor Ort. In insgesamt fünf Fällen wurden Bußgelder verhängt: Dazu gehörte der schwerwiegende Hygienemangel und die Verstöße gegen das Weingesetz sowie die Lebensmittelinformationsverordnung beim Glühwein.

Verbraucherschutzminister Reinhold Jost zog eine positive Bilanz: „Gemessen an der Vielzahl der Weihnachtsmärkte und der kulinarischen Vielfalt an den Einzelständen war die Zahl der Beanstandungen sehr überschaubar.  Hier kann ich den Standbetreibern und zahlreichen Helfern der Vereine und Veranstalter ein großes Lob aussprechen. Nicht zuletzt haben sicher die zahlreichen Beratungsgespräche unserer Hygieneexperten und die Vortragsreihen der Lebensmittelkontrolleure zusammen mit den Verantwortlichen der Ehrenamtsbörsen in den Landkreisen zum Thema „Hygiene auf Volks- und Vereinsfesten“ dazu geführt, dass die Mindeststandards auch auf den Weihnachtsmärkten im Saarland eingehalten worden sind.“

Medienkontakt
Sabine Schorr
Pressesprecherin
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Quelle: Pressemitteilung Umweltministerium Saarland vom 23.12.2015.

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