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21. November 2024
Sachsen-Anhalt

Kooperation mit der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen / Bessere Perspektiven für Haftentlassene

(LNP) Junge Straftäter sollen zukünftig bessere Chancen bekommen, nach der Haftentlassung wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und in die Gesellschaft eingegliedert zu werden. Dazu wollen die Jugendanstalt Raßnitz, die Arbeitsagenturen und die Jobcenter in Sachsen-Anhalt künftig noch enger kooperieren. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten heute Justizministerin Professor Angela Kolb, der Minister für Arbeit und Soziales, Norbert Bischoff und der Chef der Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt, Kay Senius. Damit wollen die Partner ihre bisherige gute Zusammenarbeit noch weiter ausbauen und verbindlich festschreiben.

Es sei wichtig, den Übergang von der Haft in die Freiheit gut vorzubereiten, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb. „Die Zeitspanne unmittelbar nach dem Haftende entscheidet darüber, ob die Wiedereingliederung der Entlassenen gelingt. Dabei ist die schnelle Einbindung der jungen Haftentlassenen in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt ein sehr wichtiger Dreh- und Angelpunkt. Dies zeigen kriminologische Untersuchungen immer wieder.“

Arbeitsminister Norbert Bischoff sagte: „Die Jugendlichen brauchen nach der Haftentlassung eine Chance. Ausbildung und Arbeit schaffen Integration und damit auch Motivation und Zutrauen in eine Zukunft. Auch für die Gesellschaft ist es ein Gewinn, wenn Haftentlassene schnell zurück ins Leben finden.“

Kay Senius ergänzte: „Die betroffenen jungen Menschen müssen zum Zeitpunkt der Haftentlassung bereits genau wissen, wie es um Wohnung und Ausbildung bzw. Arbeit steht und welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können. Das erhöht ihre Chancen auf eine erfolgreiche Resozialisierung.“

Deshalb unterstützen Arbeitsagenturen und Jobcenter die jungen Gefangenen regelmäßig mit ihrem umfassenden Beratungs- und Vermittlungsangebot. In den letzten drei Monaten vor der Haftentlassung erfolgt eine Intensivierung der Beratung, bei der auch konkrete Eingliederungsmaßnahmen für die Zeit nach der Entlassung vorbereitet werden. Die Vereinbarung sieht auch regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Jugendanstalt durch die Experten der Arbeitsverwaltung vor, in denen es um die Entwicklungen am Arbeits- und Ausbildungsmarkt und um Änderungen im Leistungsrecht geht.

Hintergrund:

In Sachsen-Anhalt waren am 1. August 1854 Menschen inhaftiert, darunter 294 in der Jugendanstalt Raßnitz. Die Jugendanstalt (JA) Raßnitz ist Sachsen-Anhalts einzige Anstalt des geschlossenen Vollzuges für männliche Jugendliche und Heranwachsende. Hier werden Straf- und Untersuchungshaft vollzogen. Die Anstalt verfügt über 382 Haftplätze. Im Jahr 2012 wurden 170 und in diesem Jahr (Stand: 1. August 2013) bisher 110 Personen aus der Strafhaft entlassen.

Ministerium für Justiz und Gleichstellung
des Landes Sachsen-Anhalt
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