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19. Oktober 2024
Rheinland-Pfalz

Kooperationsverbot / Bundesrat / Ahnen: Grundgesetzänderung muss Bildung und Wissenschaft umfassend und langfristig voranbringen

(LNP) „Wir brauchen eine Grundgesetzänderung, die verlässliche Wege der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und vor allem eine dauerhafte angemessene Finanzausstattung für den gesamten Wissenschafts- und Bildungsbereich absichert. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten auf dem Wissenschaftssektor zielt noch nicht einmal darauf ab, dass Bund und Länder in der Breite im Hochschulbereich zusammenwirken können. Er sieht ausschließlich vor, dass exzellente Einrichtungen noch weiter gefördert werden können.“ Damit begründete die rheinland-pfälzische Bildungs- und Wissenschaftsministerin Doris Ahnen, die auch bildungspolitische Sprecherin der SPD-geführten Länder ist, die Ablehnung eines Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes heute im Bundesrat.

Der Entwurf will die bisherige Zusammenarbeit und das finanzielle Engagement von Bund und Ländern von einzelnen Vorhaben und Projekten an Hochschulen künftig lediglich auch auf Einrichtungen von überregionaler Bedeutung erweitern. Die Länder fordern nun den Bund auf, Gespräche über eine alternative Grundgesetzänderung und über eine angemessene Finanzausstattung aufzunehmen, die die Bedingungen im gesamten Bildungs- und Wissenschaftsbereich nachhaltig verbessern.

Der Vorschlag des Bundes greife viel zu kurz und verschiebe die notwendigen, entscheidenden Verbesserungen für das Bildungs- und Wissenschaftssystem „auf den Sankt-Nimmerleins-Tag“, unterstrich Doris Ahnen. Die Herausforderungen, denen sich Bund und Länder – und zu einem nicht unwesentlichen Teil auch die Kommunen – bildungspolitisch stellen müssten, seien allerdings aktuell vielfältig und nur mit gemeinsamen Anstrengungen zu bewältigen. Im Wissenschaftsbereich gehe es nicht nur um die Förderung hervorragender Forschung, sondern zugleich auch um die Sicherung eines ausreichenden Studienplatzangebots und einer angemessenen Infrastruktur wie beispielsweise Wohnheimplätzen, Mensen oder Beratungsangeboten für Studierende. Unter gesamtgesellschaftlichen und sozialpolitischen Gesichtspunkten genauso drängend sei es, dass die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsangebote in Kindertagesstätten, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungssystem, der weitere quantitative und qualitative Ausbau von Ganztagsschulangeboten oder auch die Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus weiter vorangetrieben würden.

All dies sei nur mit gemeinsamen Kraftanstrengungen zu realisieren, unterstrich Doris Ahnen und ergänzte: „Das Grundgesetz ändert man nicht jeden Tag. Verantwortungsbewusste Politik ist es im konkreten Fall, bei einem solchen Schritt Regelungen festzulegen, die das Bildungs- und Wissenschaftssystem einen entscheidenden Schritt voranbringen und langfristig tragen. Vorschläge dazu gibt es bereits. Zu Gesprächen, die eine solche Lösung zum Ziel haben, sind wir jederzeit bereit.“
 
Katrin D’Eugenio
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