(LNP) In den letzten Tagen hat sich eine öffentliche Diskussion darüber entwickelt, ob und wie man den Kö-Bogen künstlerisch ausgestalten könne. Mit Recht wurde dabei angemerkt, dass eine solche Ausgestaltung auch durch die Stadtverfassung unterstützt wird.
Die Düsseldorfer Stadtverfassung enthält Richtlinien über die Förderung von Kunst am Bau.
Zitat: Als „Kunst am Bau“ wird ein mit dem Bauwerk verbundenes Kunstwerk bezeichnet, das Teil der Architektur ist. Auch ein auf das Bauwerk bezogenes Kunstwerk gilt im Sinne dieser Richtlinien als „Kunst am Bau“.
Bauvorhaben der Stadt sollen einen Anteil an Haushaltsmitteln von bis zu 2 Prozent der reinen Baukosten (400 Millionen Euro) für „Kunst am Bau“ enthalten – wenn möglich.
Dr. en jur. (BOL) Klaus W. Kirchner, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Stadtrat: “Das kreative Potenzial in dieser Stadt ist enorm. Wir müssen entsprechende Schnittstellen schaffen, um es für die Stadtplanung und Bauvorhaben zum Tragen zu bringen. Je besser uns dies gelingt, desto mehr an kreativem Potenzial können wir in Düsseldorf binden oder nach Düsseldorf holen – letztlich zum Wohle aller Einwohner.“
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