(LNP) Das Bayerische Kultusministerium hat die Korrektur und Bewertung von Abiturarbeiten an dem Coburger Gymnasium Casimirianum durch den Ministerialbeauftragten überprüfen lassen. Die Überprüfung ergab:
1. Der Direktor des Gymnasiums hatte in einem ersten Schritt – wie es die Schulordnung vorsieht – die Bewertung aller Abiturarbeiten durchgesehen. Der Direktor – selbst Deutschlehrer – hat dabei Mängel bei der Korrektur und dem Bewertungsmaßstab festgestellt.
Der Direktor hat in einem zweiten Schritt die Beurteilung aller 93 Schülerarbeiten in Deutsch um einen Punkt geändert. Dieses Verfahren ist schulrechtlich nicht vorgesehen. Vorgesehen ist, dass ein Schulleiter bei einer Notenänderung den Beschluss der Lehrerkonferenz einholt, wenn er sich mit einer Lehrkraft nicht verständigen kann.
2. Die Prüfung aller schriftlichen Arbeiten im Fach Deutsch unter Federführung des Ministerialbeauftragten bestätigt, dass der Direktor in seiner fachlichen Einschätzung von Korrektur und Bewertung durch den Erst- und Zweitkorrektur zutreffend geurteilt hat.
3. Auf der Grundlage der fachlichen Überprüfung werden nun die schulischen Vorgänge mit dem Ziel von Qualitätssicherung und Abstimmung verbessert.
4. In keinem anderen Fach hat es eine Veränderung der Ergebnisse des Erst- und Zweitkorrektors gegeben.
5. Die Schülerinnen und Schüler genießen für ihre Leistungen Vertrauensschutz, d.h. die in den Abiturzeugnissen ausgewiesenen Noten bleiben unverändert.
6. Die Daten, die die rund 400 Gymnasien in Bayern dem Kultusministerium zum Abitur melden, werden auch 2013 – wie in jedem Jahr – plausibilisiert und in Stichproben überprüft.
Dr. Ludwig Unger
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
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