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Land investiert 120 Millionen Euro zusätzlich für Energiesparmaßnahmen, Hochbau- und Landesstraßensanierung

(LNP) Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Montag  beschlos­sen, im Rahmen eines dritten Nachtragshaushaltsge­setzes 2013 ein nicht rechtsfähiges „Sondervermögen zum Abbau des Investitionsstaus durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen“ zu schaffen. Die Initiative zur Bildung dieses Sondervermögens hatten die Koalitionsfraktionen ergriffen, da im Landesvermögen bei der energetischen Gebäudesanierung sowie bei der Sanierung der Infrastruktur schon lange ein hoher Nachholbedarf besteht. Darauf hatte der Niedersächsische Landesrech­nungshof be­reits wiederholt hingewiesen.
 
So sollen 120 Millionen Euro überjährlich zum Abbau des Investitionsstaus durch ener­getische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen bereitgestellt werden. Der Bestand des Sondervermögens soll ab 2014 in vier Tranchen zu jährlich 30 Millionen Euro zu diesem Zweck eingesetzt werden. Wegen der günstigen Zinsentwicklung werden im Haushaltsvollzug des Jahres 2013 Minderausgaben bei dem Ansatz für Zinsausgaben ent­stehen.
 
Das Sondervermögen hat zum Ziel, den Sanierungsstau in den Bereichen
– landeseigener Hochbau, insbesondere bei größeren Bauunterhaltungsmaßnahmen,
– Landesstraßen und
– Energiesparmaßnahmen im landeseigenen Gebäudebestand
kontinuierlich aufzulösen, um insoweit wieder zu einer „Normallage“ zu gelangen. So werden besonders drängende Sanierungsmaßnahmen mit hoher Priorität realisierbar, deren Umsetzung wirtschaftlich geboten ist. Damit wird dem Investitionsstau die Spitze genommen und ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt des Landesvermögens geleistet.
 
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